MPU – Verjährung

Nach Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen werden ca. 100.000 Menschen jährlich zu einer MPU eingeladen. Etwa die Hälfte davon müssen wegen einer Alkoholstraftat zu einer MPU. In der Zukunft wird die Zahl der Alkoholtäter vermutlich weiter ansteigen. In mehreren Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin wurde die Promillegrenze stark gesenkt. Gegenwärtig wird in diesen Bundesländern eine MPU schon ab einem Wert von 1,1 Promille angeordnet. Viele Betroffene suchen natürlich immer öfter Möglichkeiten die MPU zu umgehen. Manche versuchen mit Hilfe eines EU-Führerscheins ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Bei diesem Unterfangen sind aber meist die Risiken zu hoch. Ein anderer Weg die MPU zu umgehen ist die Verjährungsfrist. Über diese Methode sind zu viele Unwahrheiten und Gerüchte verbreitet. Die einen nennen eine Frist von 10 Jahren, andere sogenannte Experten sprechen von einer fünfzehnjährigen Frist. In jedem Fall ist dies eine zu lange Zeit, in der der Betroffene nicht fahren kann. Deshalb sollte man sich gründlich überlegen diesen Weg zu gehen. Eine bessere Variante wäre eine fachgerechte MPU-Vorbereitung. Mit dem Wissen, das man in den Vorbereitungskursen erlangt, sollte die MPU dann kein so großes Hindernis mehr darstellen. Doch kann eine MPU eigentlich verjähren?

Keine Verjährung im eigentlichen Sinn

Zuerst muss erstmal geklärt werden, ob eine MPU überhaupt verjähren kann? Nach juristischer Meinung handelt sich dabei um keine Verjährung im klassischen Sinn. Vielmehr werden die strafrechtlichen Einträge des Täters aus den Akten gelöscht. Diese Papiere dürfen später nicht mehr wiederverwertet werden. Nach Aussage der Führerscheinbehörde können Anordnungen der Verkehrsbehörde auch gar nicht verjähren.

10 oder 15 Jahre? – Unsicherheit bei der MPU-Verjährung

Fragt man die Betroffenen herrscht noch immer große Uneinigkeit darüber, wann die MPU denn eigentlich verjährt. Viele sagen 15 Jahre, andere wiederum denken dass nach 10 Jahren die MPU umgangen worden ist. Zuerst muss angemerkt werden, dass die MPU nicht umgangen werden kann, damit der Neuerwerb des Führerscheins beschleunigt wird. Dafür fehlen in Deutschland die Rechtsmittel. Es gibt also keine andere Möglichkeit als einfach die Zeit abzusitzen.
Nach den geltenden Verkehrsgesetzen muss der Verkehrssünder ersteinmal eine Zeit von fünf Jahren überbrücken, in denen er nicht mehr auffällig geworden ist. Ab dem sechsten Jahr beginnt dann erst die zehnjährige Verjährungsfrist. Dies gilt aber nur, wenn der Betroffene im Straßenverkehr nicht mehr straffällig geworden ist. Zu diesen Straftaten zählen u.a das Fahren ohne Führerschein, die Teilnahme am Verkehr als betrunkener Radfahrer oder Fußgänger, sowie das Missachten eines Rotsignals an einer Fußgängerampel.

Tilgungsfrist ist entscheidend

Nach dem Paragraph 29 Absatz 1 Nr. 3 StVG liegt die Tilgungsfrist bei der Löschung der Aktenvermerkte bei Entzug des Führerscheins bei 10 Jahren. Diese beginnt aber nur wenn der Fahrer keinen Neuantrag auf den Neuerwerb seines Führerscheins gestellt hat. Diese Tilgungsfrist fängt jedoch erst nach den deliktfreien fünf Jahren an. Um zu gewährleisten, dass die Vermerke in der Akte gelöscht werden, darf in den 10 Jahren der Tilgungsfrist keine MPU stattfinden.

Durch den obengenannten Paragraphen wird also deutlich, dass die komplette Verjährungsfrist 15 Jahre dauert. Nach diesem Zeitraum kann der Führerschein ohne eine MPU wieder beantragt werden. Ein positives Gutachten ist nicht mehr von Nöten.

Möglichkeit der Verjährung bietet Risiken

Abwarten bis die MPU verjährt ist, kann eine Möglichkeit sein, die MPU zu umgehen. Diesen Weg können aber nicht alle Verkehrssünder gehen. Sollte ein Abhängigkeitsproblem beim Betroffenen bestehen, sei es durch Drogen oder Alkohol, dann gilt die Verjährungsregel nicht. Ohne Therapie und Entzug, und den damit verbundenen Abstinenznachweisen, kann diese Gruppe ihren Führerschein nicht wieder bekommen. Überdies birgt die Wartezeit für viele Verkehrsstraftäter noch ein anderes Risiko. Wegen des langen Zeitraums des Pausierens ordnen die Führerscheinbehörden oft eine erneute Fahrerlaubnisprüfung an. Man geht davon aus, dass man praktische und theoretische Kenntnisse beim Autofahren verlernt hat. So muss die Führerscheinprüfung also nochmals abgelegt werden.

MPU Verjährung – Ein langer Prozess

Wenn man also wirklich die Möglichkeit in Betracht zieht, die MPU verjähren zu lassen, dann sollte man sich im Klaren darüber sein, welche Auswirkungen diese Entscheidung haben kann. Insgesamt müssen erst 15 Jahre vergehen ehe man seine Fahrerlaubnis wieder erhält. In diesem Zeitraum muss man öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrgemeinschaften nutzen. Wenn das Autofahren sogar ein wichtiger Bestandteil des alltäglichen Berufsleben ist, dann wird die Wartezeit zu einer Tortur. Deshalb sollte man sich wirklich gründlich überlegen, die MPU verjähren zu lassen. Besser wäre es, sich der MPU zu stellen und mit einer guten MPU-Vorbereitung diese zu bestehen.