Unfallflucht – Zettel an der Scheibe reicht nicht

Es drohen hohe Strafen wie Punkte und Fahrverbote

Es ist Samstag und man möchte nur noch kurz in die Stadt fahren und ein paar Einkäufe erledigen. In den engen Gassen ist es schwer einen Parkplatz zu finden. Man versucht sein Auto irgendwo noch reinzuquetschen. Doch dann ist es schon passiert. Das Auto hat ein anderes gestreift und schon ist eine Delle oder ein Kratzer da. Viele Menschen haben es nun eilig und hinterlassen an der Scheibe des Autos einen Zettel. Doch dies ist nach deutschem Gesetz verboten und gilt als Unfallflucht. Denn wer nach einem Parkrempler sich einfach vom Unfallort entfernt, der begeht Unfallflucht. Viele Autofahrer meinen es mit der Nachricht eigentlich gut und stehen zu ihrer Tat, doch sie sind trotzdem schuldig. Der Unfallverursacher will ja für den Schaden aufkommen, begeht jedoch unwissend Unfallflucht und das kann schwere Konsequenzen haben. Es drohen Strafen wie Fahrverbote und hohe Bußgelder. Aber wie soll man sich nach einem Parkrempler denn richtig verhalten?

Jeden Tag wird Unfallflucht begangen

Nach Auskunft des ADAC haben Polizisten in Deutschland jeden Tag mit Unfallflucht zu tun. Vor allem mit Unfallflüchtigen, die Sachschäden verursachen. Alleine in Stuttgart registrierten die Beamten im Jahr 2015 über 6000 Fälle von Unfallflucht. Vor allem Parkrempler und abgefahrene Seitenspiegel sind, nach Auskunft der Leiterin des Ermittlungsdienstes, typisch für Fälle mit Unfallflucht. Die Ermittlungsarbeit gestaltet sich hierbei als äußerst schwierig und langwierig. Die Polizisten befragen Anwohner, sichten Videoaufzeichnungen, gleichen Lackspuren ab und laden Zeugen ein. Im Idealfall haben sich die Zeugen das Kennzeichen notiert oder können zumindest Auskunft über die Farbe oder Marke des flüchtigen Fahrzeugs geben. Dank aufmerksamer Passanten konnte somit, im Jahr 2015 in Stuttgart, jeder dritte Fall mit Sachschäden aufgeklärt werden.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Nach Angaben der Polizei ist bei kaum einem Verkehrsdelikt die Unwissenheit größer als bei Unfallflucht. Viele Autofahrer denken, dass das Hinterlassen einer Visitenkarte oder eines Zettels an der Scheibe genügt. Andere bagatellisieren den Unfall und häufig wollen die Unfallverursacher den Aufprall und den Schaden gar nicht bemerkt haben. Nach Auskunft des Sachverständigen Klaus Schmedding kann dies bei neueren Autos durchaus vorkommen. Diese sind sehr gut schallgedämpft und der Aufprall kann somit bei lautem Radio hören wirklich nicht bemerkt werden. Doch dies schützt den Unfallverursacher auch nicht. Je nach Schadenshöhe erwarten den Unfallverursacher neben einem Bußgeld auch mindestens zwei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Führerscheinentzug mit einer Teilnahme an einer MPU.

Wie soll man sich richtig verhalten?

Wer den Schaden verursacht, meldet sich sofort bei der Polizei und wartet an der Unfallstelle. Dann wird das Verkehrsdelikt als normaler Unfall behandelt. Es gibt eine mündliche Verwarnung oder auch ein kleineres Bußgeld. Der Unfallverursacher sollte sich aber in keinem Fall vom Unfallort entfernen. Man kann natürlich auch auf den anderen Fahrer warten und versuchen mit diesem die Situation zu klären. Ein Zettel an der Scheibe ist in jedem Fall der falsche Weg und führt nur zu harten Sanktionen. Die Versicherung des Unfallverursachers muss dann für die Schäden aufkommen.

Kfz-Haftpflicht holt sich das Geld vom Unfallverursacher

Sollte der Unfallverursacher wegen Unfallflucht verurteilt werden, dann drohen diesem hohe Strafen. Neben Punkten, Bußgeldern, Fahrverboten und MPU gibt es auch Ärger mit der Versicherung. Denn die eigene Versicherung kommt vorerst für den Schaden des anderen auf, holt sich das Geld bis zu einer Höhe von 5000 Euro aber wieder vom Verursacher zurück. Für den eigenen Sachschaden muss der Unfallflüchtige selbst aufkommen. Die Kasko-Versicherung streicht in solchen Fällen die Leistungen komplett. Dies macht die Versicherung auch, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird. Unfallflucht ist eben kein Kavaliersdelikt, sondern eine gravierende Straftat mit harten Konsequenzen. Sollte der Täter allerdings nicht ermittelt werden, dann kann es für den Geschädigten sehr teuer werden. In diesem Fall zahlt zwar die Kasko-Versicherung, allerdings abzüglich der Selbstbeteiligung. Und beim Schadensfreiheitsrabatt werden auch die Opfer zurückgestuft. Deshalb sollte man die Zettelwirtschaft in Zukunft einfach sein lassen und sofort die Polizei verständigen oder auf den Geschädigten warten, dann hat man kein schlechtes Gewissen und muss auch nicht mit Konsequenzen rechnen.

Quelle: ADACmotorwelt 12/2016