Neue Abgasnorm für Motorräder ab 2017
Bald ist es wieder soweit. Wenn die ersten Sonnenstrahlen im Frühling vom Himmel fallen und die Temperaturen wieder steigen, dann machen Hobby-Rennfahrer mit ihren heißen Öfen wieder die Straßen unsicher. Die Motorräder werden aus ihren verstaubten Garagen geholt und auf Hochglanz poliert. Dann geht es ab auf die Straße. Doch im Jahr 2017 sollten Motorradfahrer einige neue Richtlinien beachten. Die EU führte nämlich vor kurzem eine neue Abgasnorm ein und der ABS wird bei vielen Modellen zur Pflicht. Für viele beliebte Modelle ist zum Jahresanfang leider Schluss. Dies betrifft vor allem Restbestände einiger “Klassiker”, deren Produktion wegen der neuen Abgasnorm bereits eingestellt wurde. Dazu zählen legendäre Motorräder wie die Kawasaki W 800, die Honda CBR 600 oder auch die BMW K1300. Fabrikneue Bikes mit einer Schadstoffklasse unter Euro-4 dürfen im Jahr 2017 nicht mehr gefahren werden. Es drohen hohe Strafen. Doch welche Schadstoffklassen sind nun eigentlich erlaubt und kann ich auch mit älteren Modellen noch fahren, ohne mit einer Strafe rechnen zu müssen?
EU verabschiedet neue Abgasnorm über die Schadstoffklasse Euro-4
Ab dem 1. Januar 2017 dürfen, nach einer neuen Richtlinie der EU, keine Motorräder mehr zugelassen werden, die nicht der neuen Schadstoffklassengenehmigung nach EU-Vorschrift entsprechen. Dies bedeutet, dass ab Januar 2017 alle neu zugelassenen Zweiräder die Abgasnorm Euro-4 erfüllen müssen. Überdies müssen alle Motorräder über 125 Kubikzentimeter ein ABS besitzen. Zudem gibt es auch erhöhte Bedingungen bei der Geräuschemission und der Einbau einer Onboard-Diagnose wird zur Pflicht. Es gelten nun die Geräuschgrenzwerte auf alle für das Fahrzeug wählbare Modi, nicht nur wie bisher auf den Standardmodus. Das genehmigte Fahrgeräusch sinkt nun von 80 auf 77 Dezibel. Dazu kommt der verpflichtende Einbau einer Onboard-Diagnose (OBD). Diese überwacht die abgasrelevanten Bauteile im Fahrzeug und ist eine Schnittstelle zum Auslesen der Fehlermeldungen.
Viele Modelle liefen bis zum Jahresanfang aus
Die Produktpalette der meisten Motorradhersteller wurde zum Jahresbeginn 2017 ordentlich entrümpelt. Modelle mit einem großen Hubraum und Fahrtkühlung sind besonders von der neuen Abgasnorm betroffen. Darunter zählen Modelle wie die Yamaha XJR 1300, die Vulcan 1700-Cruiser, die Kawasaki W800 und die Harley V-Rod. Diese können also im Jahr 2017 nicht mehr erworben werden. Manche schlauen Hersteller wie BMW haben auf die Veränderung schnell reagiert und im Laufe des letzten Jahres alle ihre Modelle auf die neue Abgasnorm umgestellt und alle Motorräder auf die Schadstoffklasse Euro-4 aufgerüstet.
Bestandsschutz für ältere Modelle
Eine gute Nachricht gibt es bei der Umstellung auch. Für angemeldete ältere Modelle gilt der sogenannte Bestandsschutz. Diese dürfen weiterhin uneingeschränkt weiterfahren und müssen nicht nachgerüstet werden. Dies gilt jedoch nur, bis die EU eine neue Richtlinie für die Schadstoffklasse entwirft. In mehreren Jahren schon kann es bereits soweit sein und kein Motorrad darf ohne Euro-4 auf den Straßen gefahren werden.
Motorräder werden teurer
Wer sich im Jahr 2017 ein neues Motorrad kauft, der muss mit wesentlich höheren Preisen rechnen. Das ohnehin schon sehr anspruchsvolle Neupreisniveau dürfte weiter steigen, denn durch die neue Abgasnorm müssen die Motorräder sicherer und umweltfreundlicher sein, als in der Vergangenheit. Zudem müssen die Hersteller nun einen viel höheren administrativen Aufwand betreiben. Dazu gehört das Ausfüllen eines neuen umfangreicheren Beschreibungsbogens mit allen neuen technischen Spezifikationen. Die erforderlichen Unterlagen haben nach Aussage der Hersteller nun den dreifachen Umfang im Vergleich zu den älteren Verordnungen. Von einer Aufrüstung von Euro-3 Modellen auf Euro-4 sehen viele Hersteller ab, denn dies wäre viel zu aufwändig und mit hohen Kosten verbunden. Es werden also komplett neue Motoren gebaut und die alten Modelle fallen aus dem Programm.
Polizei muss sich auf die neue Abgasnorm Euro-4 einstellen
Aber nicht nur für die Motorradfahrer und -hersteller wird sich einiges ändern, auch die Polizei muss sich im Jahr 2017 auf die neue Abgasnorm Euro-4 einstellen. Dies betrifft vor allem Verkehrskontrollen. Bei diesen müssen die Beamten in Zukunft unterschiedliche Geräuschmessverfahren für die neuen Euro-4-Motorräder anwenden. Die Polizei muss in der Lage sein, ein solches neues Motorrad zu identifizieren. Deshalb wird die Polizei ihre elektronischen Geräte zur Geräuschmessung aufrüsten oder neue Geräte kaufen müssen. Dies wird jedoch auch bei der Polizei hohe Kosten verursachen. Doch wenn die Umwelt durch die neue Verordnung etwas mehr geschont werden kann und die Sicherheit durch das verpflichtende ABS auf den Straßen steigt, dann hat sich der ganze Aufwand am Ende doch gelohnt.