Mit 1,6 Promille oder mehr in eine Verkehrskontrolle zu geraten oder mehrfach unter Alkoholeinfluss angehalten zu werden, führt fast immer zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung). In vielen Fällen fordert die Behörde dann einen gerichtsfesten Abstinenznachweis für Alkohol. Dieser Nachweis kann z. B. durch einen MPU Alkohol-Urintest, eine Haaranalyse oder – bei speziellen Voraussetzungen – einen PEth-Bluttest erfolgen.
Das Fahren mit einem so hohen Alkoholwert gilt als schwere Straftat und führt meist zu einem gerichtlichen Urteil über das Strafmaß. Doch besonders in der Zeit nach dem vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis und vor der endgültigen Gerichtsentscheidung ist die Unsicherheit für Betroffene groß.
Gerade wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, leidet unter der langen Wartezeit. Es droht nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes, sondern auch sozialer Druck und Unsicherheit im privaten Umfeld. Viele wissen nicht, dass es anerkannte MPU-Vorbereitungskurse gibt, mit denen sich die Abstinenzdauer im Einzelfall rechtssicher verkürzen lässt. So haben Sie die Chance, deutlich schneller wieder arbeiten zu können und den Führerschein zurückzuerhalten. Mehr dazu lesen Sie auf unserer Seite zur Abstinenzzeit verkürzen.
Erste behördliche Schritte nach der Alkoholfahrt
Nach der Alkoholfahrt muss die örtliche Polizei erst ihre Ermittlungen abschließen. Dann werden die Ergebnisse an den Staatsanwalt geschickt. Dieser überprüft anschließend die Daten und kann weitere Ermittlungen seitens der Polizei anfordern. Um Einsicht in die Ermittlungsakten zu bekommen, muss der Beschuldigte einen Anwalt beauftragen, denn er selbst hat nicht das Recht die Akten einzusehen. Wenn der Staatsanwalt nun mit den Ermittlungen zufrieden ist, wird er den Strafbefehl ausstellen.
Bevor dies geschieht sollte man aber einige Dinge beachten. Der verantwortliche Staatsanwalt muss nach der Trunkenheitsfahrt gefunden werden. Auf der Suche nach diesem immer erst in der Staatsanwaltschaft im Ort des Vergehens nachfragen. Dieser legt nämlich die Sperre, sowie die Höhe der Geldstrafe fest.
Diesen dann sofort kontaktieren und schon einmal einen positiven Eindruck hinterlassen. Eine positive Beeinflussung erreicht man durch das Eingestehen der Schuld, indem man Reue zeigt und dem Staatsanwalt klar macht, dass man bereits erste Schritte eingeleitet hat, damit so eine Tat nicht mehr vorkommt. Eine erstes Zeichen hierfür wäre das Aufsuchen eines Verkehrspsychologen. Diese kosten meist zwischen 70 und 120 Euro pro Stunde. Mit seiner Hilfe kann man schon im Vorfeld des gerichtlichen Prozesses beweisen, dass man sich aktiv um die Wiedererlangung seiner Fahrerlaubnis bemüht. Die Inanspruchnahme eines Verkehrspsychologen ist später auch sehr hilfreich bei der MPU, besonders während des psychologischen Gesprächs.
Weiterhin ist es wichtig schon vor dem Ausstellen des Strafbefehls Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu machen. So kann man den gängigen Schätzungen entgehen und man erhält höchstwahrscheinlich einen realistischen Strafbefehl. Dies spart dem Betroffenen eine Menge Geld, Zeit und Nerven.
Monate nach der Trunkenheitsfahrt wurde der Strafbefehl ausgestellt – Was nun?
Nach einer quälend langen Wartezeit bringt der Briefträger endlich den lang ersehnten Strafbefehl. Doch was soll man nun unternehmen? Welche Möglichkeiten hat der Beschuldigte nun? Zuerst sollte erwähnt werden, dass die Zustellung oft mehrere Monate dauern kann. Dies sind etliche Tage und Wochen voller Ungewissheit und Angst.
Bei der Bemessung der Strafe zieht der Staatsanwalt die ortsüblichen Einkommen für eine Berufsgruppe heran und multipliziert den errechneten Tagessatz mit einem Strafmaß von (ca. 40 – 80 Tagessätze). Überdies wird meist eine Führerscheinsperre von neun bis zwanzig Monaten verhängt. Die Dauer der Sperre ist aber von vielen Faktoren abhängig, wie Alkoholwert, Vorbestrafungen und Bundesland.
Fällt der Strafbefehl halbwegs realistisch aus, dann kann dieser angenommen werden. Dann ist auch klar wie die Strafe aussieht und wann wieder mit einer Fahrerlaubnis gerechnet werden kann. Ist man aber mit dem Strafmaß des Strafbefehls nicht einverstanden, gibt es die Möglichkeit gegen diesen Widerspruch einzulegen.
Das Recht auf Widerspruch bei Trunkenheitsfahrt
Ist der Strafbefehl nicht zufriedenstellend ausgefallen, hat man ab dem Zustellungsdatum 14 Tage um gegen diesen Widerspruch einzulegen. Dann kommt es zu einer üblichen Hauptverhandlung vor Gericht, als ob der Staatsanwalt Anklage erhoben hätte. Man sollte sich hierbei vor Augen halten, dass das Strafbefehlsverfahren in jedem Fall günstiger ist, als eine Gerichtsverhandlung.
Für die Verhandlung wird ein Anwalt benötigt, der mindestens 500 Euro kostet und es können zusätzliche Gerichtskosten von bis zu 200 Euro anfallen. Überdies könnte der Richter die Sachlage strenger bewerten und ein noch höheres Strafmaß festlegen, als der Staatsanwalt. Einen negativen Aspekt hat aber auch das Strafbefehlsverfahren. Der Betroffene kann sich zu dem Vorgang nicht persönlich äußern.
Nach Einspruch – Entscheidung in der Gerichtsverhandlung über Trunkenheitsfahrt
Wenn nun gegen den Strafbefehl ein Widerspruch eingelegt wurde, kommt es unweigerlich zu einer Gerichtsverhandlung. Dort gilt es dann den Richter positiv zu stimmen. Man sollte auf jeden Fall pünktlich zum Gerichtstermin erscheinen. Darüber hinaus sollten ein gepflegtes Äußeres und geschmackvolle Kleidung eine Selbstverständlichkeit sein. Somit sendet man schon zu Beginn der Verhandlung positive Signale und man zeigt dem Richter, dass man den Gerichtstermin ernst nimmt. In keinem Fall sollte man die Tat beschönigen oder sich uneinsichtig zeigen.
Um dem Richter zu beweisen, dass man sich bessern will, muss ein vollständiges Geständnis abgelegt werden. Außerdem sollte man Reue zeigen und versprechen, dass die Trunkenheitsfahrt ein einmaliges Vergehen bleibt. Wenn es um das Festlegen des Strafmaßes geht, kann ein guter Anwalt eine Hilfe sein. Entscheidend ist jedoch das eigene Verhalten und Auftreten.
Trunkenheitsfahrt: Nach der Verhandlung ist vor der MPU
Ob man nun den Strafbefehl akzeptiert hat oder über ein Gerichtsurteil bestraft worden ist, man hat nun eine Strafe auferlegt bekommen und man weiß endlich den Zeitraum, in dem man kein Kraftfahrzeug steuern darf. Die nächste Zeit sollte nun dafür verwendet werden sich explizit auf die anstehende MPU vorzubereiten. Dafür stellen in allen größeren deutschen Städten ausgebildete Fachkräfte effektive Vorbereitungskurse zur Verfügung. Eine solide und grundlegende MPU-Vorbereitung ist also der nächste Schritt zum Neuerwerb der Fahrerlaubnis.
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