Führerscheinentzug – Wann er droht und wie Sie wieder ans Steuer kommen
Ob zu viele Punkte in Flensburg, Fahren unter Drogeneinfluss oder mit mehr als 1,1 Promille Alkohol am Steuer: Ein Führerscheinentzug kann viele Ursachen haben. Ist die Fahrerlaubnis erst einmal weg, stehen Betroffene oft vor großen Herausforderungen – denn der Weg zurück zur Fahrerlaubnis ist mit wichtigen Nachweisen und Schritten verbunden.
Die Zahl der Führerscheinentzüge steigt seit Jahren kontinuierlich. Viele verlieren dadurch nicht nur ihre Mobilität, sondern auch den Arbeitsplatz, weil sie auf das Auto angewiesen sind. Der soziale und berufliche Druck wächst. Doch was passiert genau nach dem Entzug der Fahrerlaubnis – und wie können Sie möglichst schnell und sicher wieder zum Führerschein kommen?
Wann wird der Führerschein entzogen?
Zu viele Punkte in Flensburg, Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss: Die Gründe für einen Führerscheinentzug sind vielfältig. Wer nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 8 Punkte erreicht, verliert automatisch seine Fahrerlaubnis. Auch schon bei einer einmaligen Fahrt unter Drogeneinfluss droht der sofortige Entzug und meist die Anordnung einer MPU bei Drogenkonsum.
Beim Fahren unter Alkoholeinfluss gilt: Wird ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen gestoppt, handelt es sich meist „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverbot. Liegt der Wert über 1,1 Promille oder zeigt der Fahrer bereits bei niedrigeren Werten Ausfallerscheinungen, wird der Führerschein in der Regel direkt eingezogen – es folgt fast immer eine MPU wegen Alkohol.
Was geschieht nach dem Führerscheinentzug?
Nach dem Entzug wird der Führerschein an die Staatsanwaltschaft übergeben und der Fahrer muss meist eine Blutuntersuchung absolvieren, die häufig direkt vor Ort von der Polizei angeordnet wird. Die Führerscheinstelle entscheidet anschließend, ob und wann die Fahrerlaubnis neu erteilt wird oder ob eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) absolviert werden muss.
Die Behörde hat das letzte Wort: Nach Ablauf der Sperrfrist ist oft eine erfolgreiche MPU und ein gerichtsfester Abstinenznachweis notwendig, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen.
Führerscheinentzug ohne Staatsanwaltschaft
Nicht immer ist die Staatsanwaltschaft beteiligt: Die Führerscheinstelle kann selbst entscheiden, ob sie jemanden als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen einstuft – zum Beispiel nach Auffälligkeiten wegen Drogen oder Alkohol. Wer betroffen ist, sollte sich frühzeitig über die erforderlichen Abstinenznachweise für die MPU informieren.
Liegt eine Sucht oder Erkrankung vor?
Besteht der Verdacht auf eine Suchterkrankung oder Alkoholabhängigkeit, fordert die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten oder eine MPU. Wird eine Abhängigkeit diagnostiziert, ist die Fahreignung solange ausgeschlossen, bis der Betroffene seine Eignung mit einem positiven MPU-Gutachten und nachgewiesener Abstinenz belegt.
Tipp: Nur Nachweise von anerkannten und zertifizierten Instituten werden bundesweit akzeptiert. Wer die Abstinenzzeit verkürzen möchte, kann sich über anerkannte MPU-Kurse informieren.
Führerscheinentzug: MPU als Beweis der bestehenden Fahrtauglichkeit
Meist führt kein Weg an einer MPU vorbei. Die MPU prüft, ob die Fahrtauglichkeit wiederhergestellt ist – besonders bei Alkohol- und Drogenverstößen. Im Rahmen der Untersuchung können Betroffene zeigen, dass sie ihr Verhalten geändert und die nötigen Abstinenznachweise erbracht haben.
Wer sich optimal vorbereiten will, sollte die wichtigsten Schritte zur MPU-Vorbereitung beachten und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
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