Entzug der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität?

Fahrverbot in Zukunft als Nebenstrafe?

Schon seit längerer Zeit wird im Bundestag über ein Fahrverbot, als Strafe für allgemeine Verbrechen, diskutiert. Nach Meinung der Befürworter dürften nicht nur Verkehrssünder mit einem Fahrverbot sanktioniert werden, sondern auch alle anderen Straftäter. Auf dem 55. Verkehrsgerichtstag in Goslar wurde hitzig über diesen Entwurf diskutiert. Wird es nun ein Fahrverbot für allgemeine Straftaten geben? Der Entzug der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität ist nicht ganz umstritten. Impulsgeber für diesen Antrag und den Gesetzesentwurf war vor längerer Zeit der Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD. Für Maas soll dies ein zusätzliches Mittel für Täter sein, für die eine Geldstrafe kein fühlbares Übel darstellt. Kurz vor Weihnachten 2016 hatte das Bundeskabinett dazu dann einen Gesetzentwurf beschlossen. Doch die Experten in Goslar äußerten heftige Kritik an dem Gesetzentwurf. Doch was wurde eigentlich kritisiert und hat ein solches Gesetz eine Chance, bei der derzeitigen Rechtslage in Deutschland?

Entzug der Fahrerlaubnis für allgemeine Straftäter – Heftige Kritik in Goslar

Am 25. bis 27. Januar fand in der deutschen Stadt Goslar der 55. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Über 2000 Verkehrsexperten trafen sich und diskutierten wieder über aktuelle Themen im Straßenverkehr und gaben ihre Empfehlungen ab. Beim Thema “Entzug der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität” wurde die große Koalition heftig kritisiert. Für den Autoclub Europa (ACE) ist der geplante Gesetzentwurf hochgradig ungerecht und rechtlich sehr bedenklich. Der Präsident des Verkehrsgerichtstages Kay Nehm machte darauf aufmerksam, dass der Experten-Kongress, sowie der Deutsche Juristentag einen Entzug der Fahrerlaubnis bei allgemeiner Kriminalität bereits mehrmals wiederholt verworfen hat. Im sei es schleierhaft, wieso SPD und CDU die Pläne dazu nun wiederbeleben wollen. Mit dem neuen Gesetz soll es möglich sein, ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten auszusprechen. Im Moment sind dies nur drei Monate. Nach Meinung der Verkehrsexperten sollte statt eines Fahrverbots auch bei reicheren Menschen das Potential der Geldstrafe durch eine gründliche Ermittlung der Vermögensverhältnisse ausgeschöpft werden.

ADAC fürchtet wirtschaftliche und soziale Auswirkungen

Bedenken zu rechtlichen Lage äußerte auch der ADAC. Denn Fahrverbote können nur auf Inhaber eines Führerscheins angewendet werden. Je nach Straftäter könnte dies gravierende soziale und wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Manche Menschen könnten ohne ihre Fahrerlaubnis ihren Job und damit auch ihre Existenz verlieren. Die Täter müssten durch die Strafe gleich getroffen werden. Dies wäre aber nicht der Fall, wenn der Verbrecher gar keinen Führerschein besitzen würde. Ohne ein gewisses Gleichgewicht bei der Bestrafung gäbe es in der Bevölkerung keine Akzeptanz.

Entzug trifft manche Menschen härter

Die gleiche Meinung wie der ADAC vertritt auch der Automobilclub von Deutschland (AvD). Ein Entzug der Fahrerlaubnis auf Zeit ist eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Straftätern. Hierbei spricht der AvD besonders regionale Unterschiede an. Denn Bewohner von Großstädten mit einem gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr trifft diese Strafe nicht so sehr, wie Personen aus ländlichen Gebieten. Menschen die auf ihren Führerschein angewiesen sind, um ihren Betrieb zu erreichen, werden ungleich härter bestraft. Der Deutsche Verkehrsrat (DVR) fordert deshalb ein Fahrverbot nur bei besonders gefährlichen allgemeinen Verbrechen.

Ist eine Kontrolle des Fahrverbots überhaupt möglich?

Verkehrsexperten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) kritisieren an dem neuen Gesetzentwurf noch etwas ganz anderes. Denn nach ihrer Meinung sei es unmöglich, dass man die Fahrverbote kontrollieren kann. Bei der Polizei herrscht im Moment ein hoher Personalmangel. In der derzeitigen Situation sind die Polizisten nicht in der Lage, Verkehrskontrollen im notwendigen Umfang anzubieten. Aufgrund dessen wäre ein Fahrverbot, dessen Einhaltung nicht kontrolliert werden kann, einfach sinnlos. Überdies würden die Gerichte mit unzähligen neuen Verfahren belastet werden. Denn die meisten Straftäter, die zusätzlich zu ihrer Geld- oder Haftstrafe, ein Fahrverbot auferlegt bekommen, werden in Zukunft bestimmt Berufung einlegen und durch alle Instanzen gehen. Das letzte Wort bei diesem neuen Gesetzentwurf ist also noch nicht gesprochen. Nun liegt es in der Hand der Bundesregierung. Nach der scharfen Kritik aus Goslar sehen viele Experten jedoch wenig Chancen für eine Zustimmung.