Betrunken im Ausland

Trunkenheitsfahrt im Urlaub kann MPU nach sich ziehen

Nach einem klirrend kalten Winter strahlt die Sonne endlich wieder vom Himmel. Temperaturen von bis zu 30 Grad locken die Menschen in die Freibäder und die Badeseen. Die kurzen Hosen werden wieder aus dem Schrank geholt und die dicken Winterjacken erstmal eingemottet. Der Sommer ist da! Für viel Menschen in Deutschland bedeutet dies natürlich nur eins: Endlich in den Urlaub. Viele deutsche Touristen bevorzugen noch immer das Reisen mit dem eigenen Auto, aber auch Mietwagen sind in den letzten Jahren sehr populär geworden. Die unbeschwerte Zeit nach der harten Arbeitszeit verleitet viele Autofahrer aber auch zu Unachtsamkeiten und Überheblichkeit. Besonders beim Genuss von Alkohol sinkt die Hemmschwelle während der Urlaubszeit drastisch. So kommt es auch öfters zu Trunkenheitsfahrten im Ausland. Noch schnell nach der Museumsbesichtigung an die Strandbar oder ein paar Cocktails in der Lieblingsbar schlürfen und anschließend mit dem Auto zurück ins Hotel – dies kann sehr teuer werden. Wird man in einem fremden Land unter starkem Alkoholeinfluss erwischt, kann dies in der Bundesrepublik sogar eine Anordnung einer MPU nach sich ziehen. Es gibt also beim Fahren auf ausländischen Straßen einige Aspekte zu beachten.

Bestrafung erfolgt durch das ausländische Strafrecht

Wird man bei der Trunkenheitsfahrt im Ausland aufgehalten und positiv getestet, sei es nun auf Alkohol oder auf Drogen, dann wird man nach dem ausländischen Strafrecht verurteilt. Dies kann unter Umständen schwerwiegende Folgen haben, denn in vielen europäischen Ländern herrschen härtere Verkehrsgesetze als in Deutschland. In Estland drohen horende Bußgelder schon nach kleineren Mengen Alkohol, wohingegen Island sogar ein lebenslanges Fahrverbot verhängen kann. Aber auch unsere Nachbarn wie Tschechien, Polen oder Italien sind bei der Bestrafung von Alkoholtätern nicht gerade zimperlich. Richtig heikel wird es, wenn man während der Trunkenheitsfahrt auch noch einen Unfall verursacht.
Das deutsche Strafrecht wiederum kann in einem fremden Land nur unter besonderen Umständen angewandt werden.

Anwendung des deutschen Strafrechts nur bei bestimmten Straftaten

Nur sogenannte “Auslandstaten” können auch eine deutsche Strafe mit sich ziehen. Zu diesen gehören u.a. Vergewaltigungen Einheimischer oder Hochverrat. Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB oder Straßenverkehrsgefährdung nach § 315 StGB gehören nicht zu den “Auslandstaten” und können demnach nach nur durch das Strafrecht des Urlaubslandes bestraft werden. Dem Betroffenen droht oft ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot.

Strafverfahren im Ausland kann Folgen in Deutschland haben

Dies bedeutet aber keinesfalls, dass die Straftaten im Ausland keine Konsequenzen in Deutschland haben. Die deutschen Behörden werden in jedem Fall über die Auffälligkeiten des Betroffenen informiert und können dementsprechend darauf reagieren. Nach der Kontaktaufnahme mit den ausländischen Behörden ist die deutsche Führerscheinbehörde sogar dazu verpflichtet, den Hinweisen auf Alkoholstraftaten im Ausland nachzugehen. Dies geschieht im Sinne der Sicherheit des deutschen Straßenverkehrs. Nach einer Prüfung der Sachlage und nach einer Absprache mit der ausländischen Polizei kann dann je nach Höhe der Strafe eine MPU angeordnet werden, wenn die Fahrtauglichkeit des Verkehrssünders angezweifelt wird.

1,1 Promillegrenze in einigen Bundesländern

Um dem Verkehrssünder seine Fahrerlaubnis zu entziehen muss sichergestellt werden, dass der Fahrer einen Wert von über 1,6 Promille bei seiner Trunkenheitsfahrt überschritten hat. Die 1,6 Promillegrenze wird aber seit neuestem in immer mehr Bundesländern als zu großzügig angesehen. Daher kann es sein, dass Fahrer bereits mit einem Wert von 1,1 Promille zu einer MPU müssen. In mehreren Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg wird diese neue Regelung bereits durchgesetzt. Andere Länder wie Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern schlossen sich diesem Trend an.

Anordnung einer MPU – Inländische Maßstäbe sind entscheidend

Viel wichtiger ist jedoch, dass die Zugrundelegung der Tat unter inländischen Maßstäben als sicher angesehen werden muss. Besonders das Bayerische Verwaltungsgericht fordert, dass die schwere der Tat im Ausland nach deutschen Maßstäben hinreichend nachgewiesen werden muss. Wird also die Straftat eindeutig bewiesen und wurde der Täter mit einem hohen Alkoholwert entweder von 1,1 oder 1,6 Promille (in welchem Bundesland der Täter wohnt) erwischt, kann die deutsche Führerscheinbehörde ein positives MPU-Gutachten verlangen. Wer unter Drogeneinfluss im Ausland kontrolliert wird, muss in Deutschland ebenso zu einer MPU.

In jedem Fall sollte man also seinen Urlaub genießen, aber nach ein paar Cocktails oder ein paar Gläsern Bier dann doch lieber das Auto stehen lassen.