Bei der MPU durchgefallen

Was man nun beachten sollte!

Nun ist es passiert – durchgefallen! Nach einer quälenden Stunde, voller knallharter Fragen, folgte dann leider doch eine negative Beurteilung seitens des Gutachters. Ein solches Ergebnis ruft natürlich Panik, Wut und Ratlosigkeit hervor. Mehrere quälende Fragen schießen den Leidtragenden nun durch den Kopf: Was hab ich nur falsch gemacht? Wieso musste das gerade mir passieren? Fand mich der Prüfer nicht sympathisch? Wie soll es jetzt weitergehen? Wie soll ich ohne einen Führerschein die nächsten Monate überbrücken? Das negative Gutachten sorgt für Hilflosigkeit und Verunsicherung. Doch wie konnte es eigentlich so weit kommen?

Die meisten negativen Gutachten entstehen durch eine schlechte oder gar keine MPU-Vorbereitung. Viele der Erstprüflinge werden negativ beurteilt, weil sie sich mit ihren Fehlern noch gar nicht auseinandergesetzt haben. Überdies wurde auch keine professionelle Hilfe in Anspruch genommen.

Durchgefallen bei der MPU – Wie geht es jetzt weiter?

Zuerst sollte man einfach mal ganz tief Luft holen und durchatmen. Die meisten Menschen haben schon mal eine Prüfung nicht bestanden. Das ist eigentlich noch kein Weltuntergang. Doch die MPU ist ja nicht irgendein Test, sondern hierbei geht es um Existenzen. Verständlich ist nun die Verbitterung, die Wut oder die Ratlosigkeit, die die Betroffenen empfinden. Doch wie geht es nun weiter? Nach der Untersuchung werden dem Prüfling zwei Gutachten zugeschickt. Wenn eine Erlaubnis unterschrieben wurde, dass ein Exemplar an die Führerscheinstelle gesendet werden soll, dann sollte dies sofort gestoppt werden. Das negative Gutachten darf auf gar keinen Fall bei der Verkehrsbehörde landen. Dort wird es für etwa zehn Jahre aufgehoben. Das negative Ergebnis wird in der Führerscheinakte der jeweiligen Person vermerkt. Bei der nächsten MPU darf der Psychologe das Gutachten verwenden und kann anhand schwieriger Fragen feststellen, ob alle Unstimmigkeiten beseitigt wurden. Denn wenn das Gutachten in der Akte ist, dann muss sich der Betroffene an die Empfehlungen halten, die im unteren Bereich des Gutachtens vermerkt wurden.

Umgang mit den Behörden bei negativem MPU-Gutachten

Nach der Untersuchung werden dem Betroffenen zwei Gutachten ausgestellt. Es gibt keine Verpflichtung, eines dieser Exemplare bei der Verkehrsbehörde abzugeben. Für die Ausstellung der Gutachten ist im Vorfeld gezahlt worden, somit gehören beide Ausfertigungen dem Prüfling. Er kann damit machen was er will. Jedoch wird der Antrag auf eine erneute Fahrerlaubnis zurückgewiesen werden, da kein positives Gutachten vorgelegt werden kann. Keinesfalls sollte gegen die Beurteilung geklagt werden. Das negative Gutachten wird unter keinen Umständen revidiert, man sollte sich keine Hoffnungen auf eine Korrektur machen. Man verschwendet nur Geld an den Anwalt und zahlt zum Schluss wohl noch drauf. Selbst wenn nach der MPU ein Gespräch angeboten wird, führt dies keinesfalls zu einer Verbesserung des Gutachtens.

Aus seinen Fehlern lernen

Auch wenn nun die MPU nicht bestanden werden konnte, aus dem negativen Gutachten kann man trotzdem einen Nutzen ziehen. Zuerst sollte man sich die Empfehlungen des Psychologen durchlesen. Aufgrund des Fachjargons könnte der Inhalt schwierig zu lesen sein. In diesem Fall sollte ein Verkehrspsychologe zur Beratung herangezogen werden. Das Wichtigste ist nun sich seine Fehler einzugestehen und sich den Vorsatz zu machen, es das nächste Mal besser zu machen. Dies bedeutet natürlich auch, sich nun eine professionelle Stelle für eine solide MPU-Vorbereitung zu suchen. Sollte dies schon geschehen sein, könnte man darüber nachdenken seinen vorigen Dienstleister zu wechseln. Besonders wichtig ist es, sich eine neue Stelle für die Begutachtung zu suchen. Wenn das Gutachten nicht abgegeben wurde, wissen die Prüfer nichts von dem vorhergehenden Scheitern und den Fehlern, die begangen wurden. Aus dem Gutachten können wichtige Erkenntnisse gezogen werden. War das Gespräch zu kurz, dann hat wohl der Prüfling schon zu Beginn des Gesprächs schlechte Antworten gegeben. Der Gutachter hatte sich schon nach kurzer Zeit ein negatives Bild von dem Betroffenen gemacht und befand ihn womöglich schon nach wenigem Minuten für nicht verkehrstauglich.

Nicht sofort wieder zur MPU

Es gibt keinen festgelegten Zeitraum in dem man die MPU wiederholen muss. Da es also keine Sperrfrist gibt, kann die nächste MPU sofort wieder durchgeführt werden. Dies sollte man aber unter allen Umständen vermeiden. Besser ist eine erste Fehleranalyse und eine anschließende positive Verhaltensveränderung beim Betroffenen. Erst dann lohnt es sich wieder Geld für eine MPU auszugeben. Darüberhinaus sollte ein halbes Jahr vor der erneuten MPU der Antrag auf die Fahrerlaubnis bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.