Rote Ampel überfahren wird zum Trend
Bei Gelb wird oft noch Gas gegeben
Manche Menschen haben ein schlechtes Gewissen, wenn sie bei gelb noch schnell die Kreuzung überqueren. Für andere ist dies eigentlich Normalität und sogar bei Rot wird noch ordentlich auf das Gas getreten. Gelb bedeutet eigentlich “Fuß vom Gas” und bremsen. Dies geht oft gar nicht, weil der Hintermann schon wieder an der Stoßstange klebt und drängelt. Rote Ampel überfahren ist zum Trend geworden. Viele Autofahrer konnten ein solches Verhalten schon öfters im Straßenverkehr beobachten. Aber da fährt dann nicht nur der Hintermann bei dunkelgelb über die Kreuzung, sondern noch zwei andere Fahrzeuge. Bei diesen muss es dann schon rot gewesen sein. Haben Menschen es manchmal wirklich so eilig, dass sie sogar eine rote Ampel überfahren? Anscheinend leben wir einfach in einer beschleunigten Welt, in der Zeit ein kostbares Gut ist und jeder will hierbei das meiste rausholen. Doch welche Strafen drohen eigentlich wenn eine rote Ampel überfahren wird und welche Folgen hat ein solches Verhalten?
Rote Ampel überfahren ist kein Tabu mehr
Heute nehmen es manche Menschen wegen einem Zeitverlust in Kauf, eine rote Ampel zu überfahren. Meist denken diese Personen gar nicht an die Folgen und an die Strafen die sie erwarten könnten. In Hamburg fahren einer Statistik zufolge 300 Personen pro Tag über eine rote Ampel. Besonders gern über rote Ampeln fahren die sogenannten Linksabbieger. Diese verstopfen meist dann auch noch die Kreuzung für alle anderen Autofahrer, die gerade Grün haben. Dieses Verhalten ist nicht nur ärgerlich, sondern auch total verantwortungslos und gefährlich. Denn Autofahrer, die noch schnell über eine rote Ampel fahren, gefährden nicht nur ihr eigenes, sondern auch das Leben anderer Menschen.
Ein Rotlichtverstoß ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit
Das Überfahren einer roten Ampel gilt als eine der schwersten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn der Fahrer bei rotem Ampelsignal in den von der Ampel geschützten Raum einfährt. Als geschützter Raum wird der gesamte Bereich bezeichnet, der sich hinter der Lichtanlage befindet. Dies kann eine Straße, eine Kreuzung oder ein Bahnübergang sein. Kommt der Fahrer nach der Haltelinie, aber noch vor dem geschützten Bereich zum Stehen, dann ist dies nur ein Haltelinienverstoß. Dieser wird nur mit einer Geldstrafe von 10 Euro geahndet. Das überfahren einer roten Ampel ist aber nicht immer eine schwere Verkehrsordnungswidrigkeit.
Trend zu einfachem Rotlichtverstoß
Viele Autofahrer verlassen sich auf den sogenannten “einfachen Rotlichtverstoß”. Deshalb fahren diese auch kurz nach dem Umschalten noch über die Ampel. Doch was versteht man unter “einfachem Rotlichtverstoß”? Wenn das rote Licht beim Einfahren in den geschützten Raum weniger als eine Sekunde leuchtet, dann liegt ein “einfacher Rotlichtverstoß” vor. Entscheidend ist hierbei der tatsächliche Zeitpunkt beim Überfahren der Linie. Aber ein “einfacher Rotlichtverstoß” ist natürlich nicht straffrei. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldstrafe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ganz anders sieht es bei einem “qualifizierten Rotlichtverstoß aus”.
Hohe Strafen beim Überfahren nach einer Sekunde Lichtsignal
Beim sogenannten “qualifizierten Rotlichtverstoß” überfährt ein Fahrer die Ampel nachdem diese über eine Sekunde rot leuchtete. Dies ist in keinem Fall eine Bagatelle und wird hart bestraft. Das Bußgeld liegt bei diesem Vergehen bei 200 Euro, es gibt 2 Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Es muss hierbei höhere Sanktionen geben, denn dieser Verstoß kann nicht mehr mit Unachtsamkeit erklärt werden. Sollte bei dem Verstoß auch noch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung dazu kommen, dann wird es richtig teuer. Die Strafen liegen bei bis zu 360 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.
Rote Ampel überfahren ist noch keine Straftat
Bei Rot über die Ampel fahren ist in erster Linie eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese kann aber sehr schnell zu einer Straftat werden. Der Straftatbestand ist dann erfüllt, wenn sich der Fahrer besonders rücksichtslos verhält und Sachgegenstände und Menschen konkret gefährdet. In diesem Fall kann ein Bußgeld von bis zu 750 Euro und ein mehrmonatiges Fahrverbot verhängt werden.
Wie dem neuen Trend entgegenwirken?
Die hohen Strafen helfen nur wenig, wenn die Verkehrssünder nicht erwischt werden. Dann verlieren die Sanktionen ihre abschreckende Wirkung. Ein probates Mittel wäre die Installation mehrerer “Ampelblitzer”. Es gibt in Deutschland noch sehr viele Kreuzungen, die noch nicht durch solche modernen Kamerageräten überwacht werden. Diese können konkrete Aufnahmen von der Tat machen und so den Verkehrssünder überführen. Zudem müsste es mehr mobile Rotlichtüberwachung per Video seitens der Polizei geben. Da diese aber zur Zeit unter einem Personalmangel leidet, wird es schwierig diesen Bereich besser abzudecken. In jedem Fall sollte jeder Autofahrer zweimal nachdenken, wenn es gerade schon dunkelgelb auf der Ampel ist. Fuß vom Gas und bremsen ist die bessere Methode, auch wenn der Hintermann damit wohl nicht einverstanden ist.