Bayern will MPU-Richtlinien verschärfen

Womöglich werden bald die Seminarräume der Beratungsstellen für die Vorbereitung auf eine MPU etwas voller. Bayern will die gesetzliche Regelung zur Anordnung einer MPU verschärfen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof will in Zukunft jeden, der seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben musste, zur MPU schicken. Dabei kommt es auch nicht auf den gemessen Blutalkoholwert an. Jeder Autofahrer, der mit einem Alkoholpegel über 0,3 Promille erwischt wird, muss in Zukunft mit der Anordnung einer MPU rechnen. Und das in einem Bundesland in dem Bier noch immer ein Grundnahrungsmittel ist. Vor kurzem hatte der Freistaat Bayern die Promillegrenze schon von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt. Auslöser dieser möglichen Verschärfung der MPU-Richtlinen war ein Gerichtsverfahren einer älteren Frau, die mit 1,28 Promille aufgegriffen wurde. Die Frau hatte ein paar Gläser Melissengeist getrunken und verursachte einen Unfall. Das Strafgericht entschied, dass sie sich einer MPU unterziehen müsse, wenn sie Ihren Führerschein wieder erwerben will.

Streit vor dem bayerischen Verwaltungsgericht

Gegen dieses Urteil reichte die ältere Dame dann eine Klage ein. Das Verwaltungsgericht wies die Klage in erster Instanz jedoch ab. Nach Ansicht der Richter soll die Entscheidung in solchen Fällen vorrangig vom jeweiligen Strafgericht ausgehen. Das Verwaltungsgericht führte weiter an, dass die Führerscheinbehörde nicht darüber hinwegsehen darf, wenn einem Autofahrer die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Es müsste schon sehr schwerwiegende Gründe geben, damit keine MPU angeordnet wird. Jedoch dürfte das Strafgericht den Führerschein nur entziehen, wenn eine konkrete Beurteilung der Fahreignung besteht. Die Richter folgten in ihrem Urteil ihren Kollegen aus Baden-Württemberg. Im Schwaben-Land fordern die Richter schon seit längerer Zeit eine Verschärfung der MPU-Richtlinien. Nach Meinung des bayerischen Senats wirft der Prozess aber Fragen auf. Die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts könnten diese Unstimmigkeiten nicht abschließend klären. Aus diesem Grund hat das VGH das Urteil revidiert. Sollte die Klägerin Revision einreichen, dann müsste das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung treffen.

Auch Senat drängt auf Verschärfung

Der 11. bayerische Senat fordert eine erhebliche Verschärfung der alten MPU-Richtlinien. Egal wieviel Alkohol ein Autofahrer im Blut hatte, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde, dann soll die Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens in nächster Zeit Pflicht werden. Nach Auffassung des bayerischen Verwaltungsgerichts müssten deshalb in Zukunft Alkoholtäter schon mit einem Promillewert von 0,3 ein positives MPU-Gutachten vorlegen, damit sie ihren Führerschein wieder zurückbekommen.

Neue Richtlinie noch nicht rechtskräftig

Auch wenn sich der Senat und das VGH eine Veränderung der alten MPU-Richtlinien wünschen, ist das Gesetz noch nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund hat auch die Führerscheinbehörde in München auf die neue Rechtssprechung noch nicht reagiert. Unsicher ist man sich darüber wie der Gesetzesentwurf in Bayern umgesetzt werden soll. Die Landesanwaltschaft Bayern attestiert jedoch, dass eine MPU notwendig ist, um bei einem Alkoholtäter festzustellen, ob bei ihm eine konstante Alkoholabhängigkeit vorliegt. Dies soll nicht wie bisher ab einem Blutwert von 1,1 Promille, sondern bereits ab einem Pegel von 0,3 Promille geschehen.

Negative Folgen der neuen Regelung

Das bayerische Verwaltungsgericht und der Senat erhoffen sich mit der Verschärfung der Richtlinien weniger Unfallopfer durch Alkoholmissbrauch und sichere bayrische Straßen. Jedoch sehen einige Experten in der Neuregelung auch negative Aspekte. Auf die Betroffenen würden durch die MPU und mögliche Vorbereitungskurse hohe Kosten zukommen. Die Prüfung alleine kostet bereits 500 bis 600 Euro. Zudem sind die Behördengänge und die Besuche bei Seminaren sehr zeitaufwändig. Aber nicht nur für die Betroffenen hätte die Neuregelung negative Folgen, auch auf die Führerscheinbehörde selbst. Durch die Verschärfung müssten zwangsläufig mehr Menschen zu einer MPU. Dadurch ergäbe sich für die Behörde eine erhebliche Mehrarbeit. Um diese zu bewältigen müsste der bayerische Staat den Führerscheinbehörden mehr Personal zur Verfügung stellen. Der ADAC befürchtet zudem, dass es durch die neue Rechtsprechung zu einer unangenehmen Wanderbewegung kommen könnte. Einige Alkoholstraftäter würden das Bundesland wechseln, um ohne MPU ihren Führerschein zurückzubekommen.

Alkohol ist eine Droge – Befürworter für eine Verschärfung

Der Vorstoß des Verwaltungsgerichts wird aber nicht nur kritisiert. Viele Autofahrer befürworten die neusten Vorschläge aus Bayern. Alkohol ist genauso eine Droge wie Kokain oder Marihuana. Deshalb sollte man Alkohol und andere Rauschmittel auf eine Stufe stellen. Bei anderen Substanzen gäbe es eine Null-Toleranz-Politik, aber nicht beim Missbrauch von Alkohol. Die Befürworter führen darüber hinaus an, dass Alkohol in der Gesellschaft nicht stigmatisiert wird, wie andere Drogen, und deshalb existieren so milde Bestrafungen bei Alkoholdelikten. In jedem Fall wäre nach Ansicht der Befürworter eine Verschärfung eine positive Neuregelung.