Jobcenter verweigert die Kostenübernahme

Im Jahr 2015 mussten knapp 95.000 Autofahrer wegen schwerwiegender Verkehrsvertöße zu einer MPU. Mit einem Wert von 28 % sind die Alkoholtäter immer noch die größte Gruppe der MPU-Prüflinge. Für viele Betroffene ist das verhängte Bußgeld nach der Straftat nicht das wichtigste Kriterium. Vielmehr schmerzt der Verlust des Führerscheins. In den meisten Berufsbranchen ist eine gültige Fahrerlaubnis ein absolutes Muss. Mit dem Verlust des Führerscheins folgt bei vielen Autofahrer auch bald der Verlust der Arbeitsstelle. Auch für Pendler ist der Entzug der Fahrerlaubnis ein immenser Einschnitt in ihr berufliches Leben. Aber nicht nur für Berufstätige hat der Füherscheinentzug negative Auswirkungen, auch Arbeitssuchende erfahren eine massive Einschränkung ihrer Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt, denn die Chancen auf eine neue Arbeitsstelle sinken enorm, wenn der Arbeitnehmer keinen Führerschein vorweisen kann. Vor allem Harzt-4 Empfänger leiden unter dem Entzug mehr als Bezieher von Arbeitslosengeld I. Zudem weigerte sich das Jobcenter in mehreren vergangen Fällen die Kosten für die MPU zu übernehmen. Die Betroffenen sollen lieber weiter in Arbeitslosigkeit verweilen und das Arbeitslosengeld II wird weiter jahrelang bezahlt. Einige Harzt-4 Empfänger haben in der Vergangenheit gegen diese Behandlung seitens des Arbeitsamtes geklagt.

Harzt-4 Empfänger klagt gegen Verweigerung der Kostenübernahme

In Bad Friedrichshall verlor ein älterer Mann wegen eines Promillewertes von 1,52 seinen Führerschein. Nach der Straftat wurde bei diesem Autofahrer eine MPU angeordnet. Der 54jährige konnte sich aufgrund seiner Arbeitslosigkeit die Kosten für die Untersuchung und die Vorbereitung nicht leisten. Darauf hin stellte er einen Eilantrag beim Jobcenter Heilbronn auf Übernahme der Kosten von insgesamt 2400 Euro. Dieser wurde postwendend abgelehnt. Auch ein Darlehen wurde dem Harzt-4 Empfänger verweigert. Aufgrund der Ablehnung seitens der ARGE reichte der Mann eine Klage am Sozialgericht Heilbronn ein.

Sozialgericht lehnt Klage ab

Der 54jährige wieß das Gericht daraufhin, dass er seinen Führerschein aufgrund eines Fehlurteils verloren hatte. Er hätte den Alkohol nur wegen seiner Rückenschmerzen und wegen Unwohlsein eingenommen. Überdies wäre er auf sein Auto angewiesen, da er aufgrund seiner rheumatischen Erkrankung zu einer ambulanten Kur nach Bad Rappenau fahren müsse. Wenn er öffentliche Verkehrsmittel benutzen würde, dann wäre er eine Stunde unterwegs. Mit dem PKW würde er das Ziel viel schneller erreichen. Dazu käme noch ein unzumutbarer Fußweg, wenn er die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen würde. Das Sozialgericht in Heilbronn lehnte jedoch den Antrag ab und begründete ausführlich das Urteil.

Jobcenter muss kein strafbares Verhalten finanzieren

Nach Meinung des Sozialgerichts handele es sich bei den Kosten für die MPU um keinen vom Harz-4 Regelsatz umfassten Bedarf. Die Unkosten sind durch strafbares Verhalten seitens des Hartz-4 Empfängers entstanden. Das Arbeitslosengeld II soll in erster Linie das soziale Existenzminimum gewährleisten. Bußgelder und Verwarngelder fielen aber nicht darunter. Überdies sei dem Gericht auch nicht ersichtlich gewesen, dass der Mann die Fahrerlaubnis benötige, um wieder eine Arbeit zu finden. Eine Arbeitsstelle, für den der Betroffene als Einstellungsvoraussetzung zwingend einen Führerschein bräuchte, konnte der Mann nicht nennen. Zudem war nach Ansicht der Richter das Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel keine Unzumutbarkeit. Viele Pendler hätten einen ähnlichen Zeitplan, und das tagtäglich. Als letzten Punkt führte das Gericht an, dass der Mann seine Kur auch stationär durchführen könnte.

Experten stehen auf der Seite des Jobcenters

Bei der Beantragung der Kostenübernahme einer MPU werden die Hartz-4 Empfänger weiterhin nicht auf die Hilfe des Jobcenters hoffen können. Nach Meinung von Verkehrsexperten, ist das Handeln der ARGE ganz legitim. Die Kosten entstehen schließlich nur, weil sich der Betroffene im Straßenverkehr strafbar verhalten hatte. Das Jobcenter ist nicht dafür da, sozialschädliches Verhalten zu finanzieren, sondern nur dafür, eine Existenzgrundlage zu sichern. Es macht auch keinen Unterschied, ob der Hartz-4 Empfänger seinen Führerschein für die Jobsuche benötige. Deshalb musste der 54jährige Mann auch die Kosten von 2.400 Euro selbst bezahlen.

Als Harz-4 Empfänger auf sich allein gestellt

Der Arbeitslose kann also keine Hilfe durch das Jobcenter erwarten. In wenigen Fällen gewährt die ARGE ein Darlehen von 500 Euro. Dieses müsse jedoch wieder komplett zurückgezahlt werden. Bei Kosten bis zu 2500 Euro ist dies jedoch nur der Tropfen auf den heißen Stein. In jedem Fall sollten sich Harzt-4 Empfänger darüber im Klaren sein, dass sie die MPU, sowie der Vorbereitung selbst finanzieren müssen. Die Gerichte stehen hierbei auf Seite des Jobcenters.