Straftäter sollen bald durch ein Fahrverbot bestraft werden

Für alle Steuerbetrüger, Gewaltstraftäter und Diebe könnten ihre Taten bald schwerwiegende Folgen haben. Die große Koalition aus CDU und SPD einigten sich bereits letztes Jahr auf eine neue Gesetzesänderung. Demnach kann Steuerbetrügern und anderen Straftätern, die keine expliziten Verkehrsverstöße begangen haben, der Führerschein entzogen werden. Im Jahr 2016 soll das neue Gesetz dann in Kraft treten, wann dies geschieht ist noch ungewiss. Vor allem soll durch das neue Gesetz den Richtern ein neues Instrument der Bestrafung an die Hand gelegt werden. Der Führerscheinentzug soll eine Alternative zu den gegenwärtigen Geldbußen werden. Speziell soll die Strafe für Menschen sein, die eine Geldstrafe als ein geringes Übel ansehen. Ein Fahrverbot würde diese Personen viel härter treffen. Überdies wäre es auch eine adäquate Bestrafung für Menschen mit wenig Vermögen. Offen ist jedoch noch wie der Entzug als Strafe eingesetzt werden soll und das neue Gesetz rechtlich umgesetzt wird. Nach Aussage der großen Koalition sollen die Sanktionen aber gezielt verhängt werden, um dadurch auch eine starke Wirkung zu erzielen.

Idee das Führerscheinentzugs bei Steuersünder nicht ganz neu

Vorreiter dieses neuen Gesetzesentwurfs war jedoch nicht die große Koalition sondern der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty von der SPD. Bereits im Jahr 2014 plädierte er für ein Fahrverbot für Steuerbetrüger. Nach seiner Aussage müssten die deutschen Richter einfach mehr Instrumente der Bestrafung und verschiedene Sanktionsmöglichkeiten haben. Die Strafe müsse die Täter da treffen wo es ihnen am meisten wehtut. Nach Meinung Kutschatys würde ein neues Gesetz zum Führerscheinentzug zudem auch die hohen Kosten der Häftlingsunterbringung dämpfen und wäre eine alternative Sanktionsmöglichkeit neben Freiheits- und Geldstrafen. Nach Aussage des Union-Fraktionsvorsitzenden Strobl wären die Richter in der Lage zu entscheiden, ob ein Fahrverbot die richtige Sanktion für den jeweiligen Straftäter wäre. Man müsse sich die persönliche Situation der Person ansehen. Gerade bei jüngeren Menschen könnte ein Fahrverbot eine größere Wirkung erzielen als eine Geldstrafe.

Freie Hand für deutsche Richter

Ob ein Führerscheinentzug verhängt wird oder nicht, soll nach den Plänen der großen Koalition ganz alleine in der Hand der Richter bleiben. Die Führerscheinbehörden oder andere Institutionen sollen keine Entscheidungsrechte an den Strafmaßnahmen bekommen. Die Richter müssten in jedem Fall selbst die Umstände des Einzelfalls analysieren und zu einem Urteil kommen. Dies wäre ein großer Einschnitt in die rechtlichen Regelungen des Straßenverkehrs. Denn gegenwärtig ist ein Führerscheinentzug dem Verkehrsrecht vorbehalten. Fahrverbote und der Führerscheinentzug können nur bei Verkehrsverstößen ausgesprochen werden.

Grüne kritisieren den neuen Gesetzesentwurf

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags, Renate Künast kritisiert eine Gesetzesänderung und lehnt einen Führerscheinentzug für Steuersünder, Diebe und Gewaltstraftäter vehement ab. Sie hält den Entwurf für verfassungswidrig, da die Personen gegen keine Regeln des Straßenverkehrs verstoßen haben. Vor allem für Menschen, die keinen Führerschein haben, käme diese Strafe gar nicht in Frage, was zu einem Ungleichgewicht bei den Sanktionsmöglichkeiten führen würde. Für Künast wäre eine bessere Personalausstattung für die Strafverfolgung und eine Nutzung der erweiterten Vermögenseinziehung ein besserer Weg.

Gegenwind auch von Steuerbeamten und dem ADAC

Thomas Eigenthaler, Gewerkschaftschef der Deutschen Steuergewerkschaft kritisiert den neuen Gesetzesentwurf ebenso wie Künast. Seiner Meinung nach können Steuerhinterziehungen nur durch Geldstrafen und Gefängnisstrafen wirksam bekämpft werden. Ein Entzug der Fahrerlaubnis reiche als Abschreckung absolut nicht aus. Reiche Menschen könnten sich einfach einen Fahrer mieten. Ein besseres Mittel wäre die Geldstrafen richtig auszuschöpfen und Steuerverbrechen öffentlich zu machen. Ein soziale Ächtung wäre eine viel härtere Strafe. Auch der ADAC kritisiert die Pläne der großen Koalition. Der Führerscheinentzug hatte schon immer einen erzieherischen Charakter und ist ausschließlich für den Straßenverkehr gedacht. Das müsse auch so bleiben und sollte nur für Verkehrsstraftäter eine Sanktionsmöglichkeit darstellen. Eine Bestrafung anderer Delikte würde die Sanktion im Verkehr entwerten.

Endgültige Entscheidung obliegt der großen Koalition

Ob die Kritiker nun gegen den neuen Gesetzesentwurf sind oder nicht ändert an der Entscheidung der großen Koalition wohl nichts mehr. In wenigen Monaten soll dann die neue Regelung in Kraft treten. Durch das neue Gesetz werden dann wohl weniger Straftäter auf den deutschen Straßen unterwegs sein.