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Drogenscreening – Urintest

Urinbecher neben Cannabisblüten, symbolisch für den Nachweis von THC durch Urinanalysen.

Gerichtsfestes Drogenscreening zur MPU – prüft alle gängigen Substanzen im Urin. Durchführung unter Aufsicht, DIN-akkreditiert und bundesweit an 44 MPU-Probennahmestellen verfügbar. Optimal für Abstinenznachweise über 6, 12 oder 15 Monate.

Mit dem Klick auf „Jetzt Test anfordern“ erhalten Sie kostenlos alle Informationen zum Test. Sie bekommen per E-Mail: Den offiziellen Buchungslink zu unserem Partnerlabor, eine Anleitung zur Terminvereinbarung und Informationen zur Probenabgabe und Nachweisführung.

Wichtige Testmerkmale im Überblick

  • Nachweiszeitraum: 2–7 Tage nach Drogenkonsum (substanzabhängig)
  • Frequenz: 4–6 Tests über 6–12 Monate empfohlen
  • Geeignet für: MPU bei Drogenkonsum, Abstinenznachweis für Behörden
  • Besonderheit: Gerichtsfester Nachweis im Urin (DIN ISO 17025)
Preis ab
102,00 €

Verfügbare Analysevarianten für Drogenscreening

Wählen Sie Ihre Nachweisdauer – ideal für Einzelkontrollen oder 4- bis 15-monatige Abstinenzprogramme.

Zeitraum Preis
Einzelentnahme
102,00 €
inkl. MwSt.
4 Monate
396,00 €
inkl. MwSt.
6 Monate
408,00 €
inkl. MwSt.
12 Monate
612,00 €
inkl. MwSt.
15 Monate
724,00 €
inkl. MwSt.

Sie sind sich unsicher, welchen Zeitraum oder wie viele Proben Sie benötigen? Kein Problem – unser Team hilft Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.

Ihre Vorteile bei der MPV GmbH:

Anerkanntes SYNLAB-Partnerlabor

Vertrauen Sie auf die Qualität eines der führenden deutschen Labornetzwerke – mit direkter Anbindung und geprüften Standards.

Gerichtsfest & DIN-akkreditiert

Alle Analysen erfolgen nach DIN ISO 17025 – rechtsgültig und von MPU-Gutachtern bundesweit anerkannt.

Probenentnahme bundesweit möglich

Mehr als 40 Standorte deutschlandweit – Sie wählen bequem die für Sie passende Probennahmestelle.

Schneller Start dank kurzfristiger Termine

Keine langen Wartezeiten: Starten Sie Ihre Abstinenzphase auf Wunsch schon innerhalb weniger Tage.

Ideal für MPU-Vorbereitung & Behördennachweise

Ob MPU, Gericht oder Führerscheinstelle – die Nachweise erfüllen alle offiziellen Anforderungen.

Persönliche Beratung durch MPU-Experten

Bei Fragen zu Auswahl, Ablauf oder Anforderung stehen Ihnen unsere geschulten Berater jederzeit unterstützend zur Seite.

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Drogen-Urinkontrolle (Drogenscreening) – Gerichtsfester Abstinenznachweis für die MPU

Die Drogen-Urinkontrolle ist ein forensisch anerkannter Abstinenznachweis, der bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erforderlich sein kann. Mit diesem Test wird der Verzicht auf Drogenkonsum über einen bestimmten Zeitraum dokumentiert.

Wie funktioniert der Test?

Die Urinkontrolle erfolgt unangekündigt und unter Aufsicht, um Manipulationsversuche auszuschließen. Die Proben werden unter hygienischen Bedingungen entnommen und anschließend in einem DIN-akkreditierten Labor analysiert. Dabei wird auf alle gängigen Suchtstoffe getestet, darunter Cannabis, Amphetamine, Kokain, Opiate, Benzodiazepine, Methadon und Buprenorphin.

Um die gerichtsfeste Verwertbarkeit zu garantieren, wird jeder Test streng überwacht – unter anderem wegen folgender Manipulationsversuche:

  • Verdünnung des Urins durch übermäßiges Trinken oder Wasserzugabe
  • Fremdurin (mitgebrachter Urin Dritter oder synthetischer Urin)
  • Verunreinigung mit Chemikalien oder Medikamenten zur Verfälschung der Substanzen
  • Wärmetricks wie aufgewärmter Fremdurin in Flaschen oder Beuteln

Bei diesem Drogentest / Drogenscreening wird Ihre Urinprobe auf folgende Substanzen analysiert:

  • Cannabinoide (THC)
  • Amphetamine
  • Kokain
  • Opiate
  • Benzodiazepine
  • Methadon
  • Buprenorphin

Wann ist dieser Test erforderlich?

Ein Drogenabstinenznachweis wird in der Regel verlangt, wenn:

  • eine MPU aufgrund von Drogenkonsum angeordnet wurde
  • wiederholter oder regelmäßiger Drogenkonsum vorliegt
  • eine Suchtproblematik vermutet wird

Häufige Fragen zum MPU-Drogenscreening per Urintest

Der gerichtsfeste Urintest auf Drogen ist ein fester Bestandteil vieler MPU-Abstinenznachweise. Besonders nach Auffälligkeiten mit Cannabis, Amphetaminen oder anderen Betäubungsmitteln fordern die Behörden regelmäßig ein forensisch überwachtes Drogenscreening. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um Ablauf, Nachweiszeiten und Anforderungen.

Welche Drogen werden im Urintest nachgewiesen?

Go

Das Screening umfasst in der Regel folgende Substanzgruppen:

  • Cannabis (THC)
  • Amphetamine & Methamphetamine
  • Kokain
  • Opiate (z. B. Heroin, Morphin, Codein)
  • Benzodiazepine

Je nach individueller Vorgeschichte kann der Umfang vom Labor erweitert werden. Die Analyse erfolgt nach forensischen Standards und ist gerichtlich verwertbar.

Wie oft muss ich zur Urinprobe für die MPU?

Go

Das hängt vom gewählten Abstinenzzeitraum ab:

  • 4 Proben bei 6 Monaten
  • 6–12 Proben bei 12 Monaten

Die Termine erfolgen unangekündigt, mit sehr kurzer Vorlaufzeit. So wird sichergestellt, dass die Probe nicht vorbereitet oder manipuliert werden kann.

Wie läuft die Probenabgabe im Labor ab?

Go

Nach Anmeldung erhalten Sie Einladungen zur Urinprobe. Im SYNLAB-Partnerlabor wird die Urinabgabe unter Sichtkontrolle durchgeführt. Es wird außerdem auf Temperatur und Volumen geachtet. Die Probe wird anschließend sicher versiegelt und ins Labor zur Analyse gesendet.

Wie lange sind Drogen im Urin nachweisbar?

Go

Die Nachweisbarkeit hängt von der konsumierten Substanz und dem Konsummuster ab:

  • THC: 3–30 Tage (abhängig von Konsumhäufigkeit)
  • Amphetamine/Kokain/Opiate: ca. 1–5 Tage
  • Benzodiazepine: je nach Wirkstoff bis zu 10 Tage

Daher ist vollständige Abstinenz über den gesamten Nachweiszeitraum notwendig, um ein negatives Gutachten zu erhalten.

Wie wird eine Manipulation des Urintests verhindert?

Go

Um die Gültigkeit des Tests sicherzustellen, wird die Probe:

  • unter Aufsicht abgegeben
  • direkt auf Temperatur, Farbe & Dichte kontrolliert
  • in versiegelten, manipulationssicheren Behältern transportiert

Zudem werden auffällige Werte oder untypisches Verhalten dokumentiert. So ist sichergestellt, dass nur echte, unbeeinflusste Proben in die Auswertung kommen.