Kurse nach §36 §69 §70
Durch die Teilnahme an einer Verkehrstherapie können Sie dadurch mehrere Monate Sperrfristverkürzung nach §69 erreichen. Dadurch erhalten Sie wesentlich schneller wieder Ihren Führerschein. Mit dieser Maßnahme erhalten Sie gleich zwei Vorteile. Einmal den Vorteil, dass Sie Ihren Führerschein früher zurück erhalten und zum zweiten sieht der Gutachter die Bescheinigung Ihrer Teilnahme zur Verkehrstherapie, wodurch Sie natürlich einen viel besseren Standpunkt haben, als jemand der unvorbereitet in die MPU hineinplatzt.
Die MPV GmbH vermittelt Ihnen kostengünstig bundesweit rechtliche Maßnahmen wie zum Beispiel: