Winterreifenpflicht in Deutschland wird oft vernachlässigt

Strafen und das Verfallen des Versicherungsschutzes droht

Jedes Jahr geht es wieder los. Panisch laufen viele Autofahrer zu ihrer Werkstatt oder legen selbst Hand an. Der Winter steht vor der Tür und ein Reifenwechsel steht an. Viele Fahrer halten sich an die Winterreifenpflicht in Deutschland. Doch es gibt immer wieder Menschen, die aus finanziellen Gründen oder aus Faulheit die Winterreifenpflicht missachten. Durch ihr Handeln gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer. Denn Sommerreifen sind einfach nicht geeignet für das Fahren im Herbst oder im Winter. Das Profil von Sommerreifen ist für trockene Fahrbahnen konzipiert worden. In den Wintermonaten haben Reifen mit einem solchen Profil keinen Grip auf nassen und verschneiten Fahrbahnen. Dadurch kommen die Autos ins Schleudern und daraus entstehen Unfälle. Zudem bleiben Fahrzeuge ohne Winterreifen oft auf spiegelglatten und verschneiten Straßen einfach stehen, kommen nicht mehr vorwärts und behindern den Verkehr. Deshalb sollte jeder Autofahrer in Deutschland seine Reifen rechtzeitig wechseln, denn es drohen auch saftige Strafen, denn in Deutschland herrscht eine Winterreifenpflicht!

Warum Winterreifenpflicht in Deutschland?

Seit dem 4. Dezember 2010 gilt in Deutschland eine Winterreifenpflicht. Reifen mit der Kennzeichnung M+S (Matsch + Schnee) sind seither Pflicht bei Schneematsch, Schneewehen, Schnee- und Eisglätte. Die neu eingeführten Richtlinien sollten dafür sorgen, dass niemand mehr sich und andere Verkehrsteilnehmer durch Sommerbereifung gefährdet. Spezielle Winterreifen bieten bei Eis und Schnee eine bessere Haftung. Durch die besondere Verarbeitung wird der Bremsweg immens verkürzt. Das Profil der Lauffläche und die Struktur von Winterreifen sind so konzipiert worden, dass sie auf Schnee und Eis eine bessere Fahrtauglichkeit gewährleisten, als normale Reifen. Diese verbesserten Fahreigenschaften entstehen durch größere Profilrillen und Stollen, die durch größere Zwischenräume voneinander getrennt sind. Einen festen Zeitraum, in dem Winterreifen aufgetragen werden müssen gibt es allerdings nicht. Das Gesetz spricht von glatten und verschneiten Fahrbahnen und nicht von einem Zeitraum von Herbst bis Frühling.

Bußgelder und Punkte in Flensburg

Sollte jemand sich nicht an die Winterreifenpflicht halten und trotz aller Vorschriften und Warnungen mit Sommerreifen in den Wintermonaten auf nassen, glatten und verschneiten Straßen unterwegs sein, dann macht sich diese Person strafbar. Das Fahren ohne Winterreifen wird in Deutschland grundsätzlich mit einem Bußgeld von 60 Euro bestraft. Sollte dabei der Verkehr behindert werden, stehen 80 Euro und ein Punkt in Flensburg zu Buche. Strafen kann es jedoch nicht nur für das Fahren von Sommerreifen geben, auch das Fahren mit Winterreifen kann Strafen mit sich ziehen. Dies ist der Fall, wenn der Luftdruck nicht stimmt, das Profil abgefahren ist oder der Reifen anderweitig beschädigt wurde. Hier könnte dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Deshalb sollte jeder Autofahrer vor Winterbeginn unbedingt seine Reifen auf Fahrtauglichkeit überprüfen. Die Mindestprofiltiefe muss bei 1,6 Millimeter liegen. Nach Aussage des ADAC sollte man jedoch eine Profiltiefe von 4 Millimeter anstreben, um auch wirklich sicher unterwegs zu sein.

Ausnahmen der Winterreifenpflicht

Nach dem Gesetz gibt es jedoch auch Ausnahmen bei der Winterreifenpflicht. Busse und LKWs müssen die Winterreifen nur an der Antriebsachse anbringen. Forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht komplett befreit, da diese in der Regel mit Reifen ausgestattet sind, die schon ein sehr tiefes Profil aufweisen. Die Reifen von landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen sind aber nicht mit dem M+S-Siegel ausgezeichnet. Diese Regelung gilt aber nicht für grobstollige Sommerreifen von Quads und Jeeps. Diese Fahrzeuge müssen, wie andere Autos auch mit Winterreifen versehen werden. Viele Autofahrer fragen sich zudem, ob eine Strafe droht, wenn ein Auto mit Sommerreifen bei nasser oder verschneiter Fahrbahn parkt. Sollte das Fahrzeug parken, dann kann es keine Sanktion geben. Nur wenn das Auto wirklich gefahren wird, droht eine Strafe. Denn der Fahrer hat sich mit dem Parken des Autos gegen eine Straftat entschieden.

Droht eine Strafe auch bei Ganzjahresreifen?

Rechtlich gesehen gelten Ganzjahresreifen als wintertauglich. Es droht also kein Bußgeld, wenn man mit diesen unterwegs ist. Hier kommt es jedoch auch wieder darauf an, in welchem Zustand die Reifen sind. Die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter muss eingehalten und der Reifendruck muss regelmäßig überprüft werden. Bei Tiefschnee oder in den Bergen sind diese jedoch nur bedingt geeignet. Zudem verschleißen Ganzjahresreifen sehr viel schneller als speziellere Reifen. Personen die viel unterwegs sind, sollten deshalb immer einen halbjährigen Reifenwechsel in Betracht ziehen.

Winterreifenpflicht wer haftet?

Sollte bei Sommerbereifung im Winter ein Unfall passieren, dann muss die Sachlage der Haftung geklärt werden. Beim Versicherungsschutz muss die Rechtslage klar sein. Nach der Straßenverkehrsordnung muss jedes Auto im Winter mit Winterreifen ausgestattet werden. Eine falsche Bereifung kann nicht nur eine Strafe mit sich ziehen, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Versicherungen können sich in diesem Fall weigern, die vollständige Haftung zu übernehmen, denn hier wird dem Fahrer eine Mitschuld attestiert. Wenn ein Autofahrer auf nasser oder glatter Fahrbahn mit Sommerreifen unterwegs ist und ins Schleudern gerät, da die Reifenprofile nicht für den befahrenen Untergrund ausreichen, wird diesem grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Eine Folge davon ist das Erlöschen der Vollkaskoversicherung. Deswegen sollten alle Autofahrer sich an die Winterreifenpflicht halten, um sich selber und andere Menschen zu schützen.