Viele Menschen fahren ohne Licht und riskieren damit hohe Strafen

Gerade im Winter muss jedes Auto über eine gut funktionierende Lichtanlage verfügen. Diese sollte jedes Jahr von einem Fachmann überprüft und Mängel sollten so schnell wie möglich beseitigt werden. In der Realität lassen jedoch die wenigsten Menschen ihr Licht am Auto überprüfen und fahren sogar bei Dämmerung und diffuser Lichtverhältnisse ohne eingeschaltete Scheinwerfer. Mit diesem Verhalten gefährden diese Personen nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, sondern riskieren auch hohe Strafen. Denn ein unsachgemäßer Umgang mit der Lichtanlage kann zu hohen Bußgeldern und sogar Punkten in Flensburg führen. Nach einer kürzlich durchgeführten Lichttestaktion des ADAC vernachlässigen viele Menschen in Deutschland die Instandhaltung ihrer Lichtanlage und gehen mit dieser am Tag und bei Dämmerung auch sehr fahrlässig um. Doch wann muss ich im Auto eigentlich das Licht einschalten und welche Strafen drohen mir, wenn ich die Regeln der Straßenverkehrsordnung im Bezug auf den Umgang mit dem Auto-Licht nicht einhalte?

Der ADAC warnt vor der Vernachlässigung der Auto-Lichtanlage

Nach den Ergebnissen einer kürzlich durchgeführten Lichttestaktion, in der um die 6000 Fahrzeuge vom ADAC überprüft worden sind, hat sich herausgestellt, dass viele Menschen in Deutschland, nicht viel Wert auf die Wartung ihrer Auto-Lichtanlage legen. Bei ca. 72 Prozent der Fahrzeuge wurde mindestens ein Mangel an der Beleuchtung festgestellt. Bei fast einem Drittel waren die Scheinwerfer falsch eingestellt – entweder zu hoch, dass sie blenden oder zu niedrig, sodass die Fahrer in der Nacht kaum etwas erkennen können. Dazu kommt, dass viele Autofahrer nach Angaben des ADAC bei Dämmerung und diffuser Lichtverhältnisse oft sogar ohne Licht unterwegs sind, weil sie es vergessen einzuschalten oder sich auf die Automatik der Lichtanlage verlassen. Diese reagiert aber erst bei einsetzender Finsternis und bei Nebel gar nicht. Die Fahrer stehen hierbei also in der Schuld. Diese müssten ihre Lichtanlage einfach manuell bedienen und bei einsetzender Dunkelheit sofort reagieren. Doch wann muss eigentlich das Licht im Auto eingeschaltet werden?

Wann muss man das Licht im Auto einschalten?

In der Straßenverkehrsordnung ist das Ein- und Ausschalten des Auto-Lichts streng geregelt. Nach Paragraph 17 der Straßenverkehrsordnung muss das Abblendlicht bei Dämmerung, bei einsetzender Dunkelheit und bei schlechter Sicht eingeschalten werden. Bei diesen Situationen reicht das Tagfahrlicht nicht mehr aus. Denn viele Autofahrer bedenken nicht, dass die Tagfahrleuchten sich nur vorn am Auto befinden und nicht am Heck des Fahrzeugs. Da bleibt das Auto unbeleuchtet. Bei dichtem Nebel sollte die Nebelschlussleuchte in jedem Fall eingeschalten werden, damit man von hinten besser gesehen werden kann. Jedoch sollte man hierbei aufpassen, denn die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sichtweite von unter 50 Metern aktiviert werden und dann ist auch maximal Tempo 50 erlaubt. Die Nebelscheinwerfer dürfen jedoch auch bei sehr starkem Regen eingeschalten werden.

Welche Strafen drohen bei unsachgemäßer Benutzung des Auto-Lichts?

Wenn ein Autofahrer am Tag bei Sichtbehinderung wie Nebel oder Regen ohne Abblendlicht unterwegs ist, dann droht diesem innerorts ein Bußgeld von 25 Euro, außerorts wird dies mit einer Geldstrafe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Das Einschalten der Nebelschlussleuchte bei freier Sicht kostet 20 Euro. Dies gilt auch für die Nebelscheinwerfer. Bei einer ausreichend beleuchteten Straße mit Fernlicht zu fahren kostet 10 Euro. Wenn dies zu einer Sachbeschädigung führt droht ein Bußgeld von 35 Euro. Bei nicht rechtzeitigem Abblenden des Fernlichts droht eine Strafe von 20 Euro und bei einer Gefährdung 25 Euro. Gleiches gilt beim Fahren mit verschmutzten Scheinwerfern. Sollte es außerorts am Tage wegen nicht aktiviertem Abblendlicht zu einem Unfall kommen, obwohl die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert wurde, dann muss man in jedem Fall mit einem Punkt als Strafe rechnen. Eine sogenannte Lichtpflicht, wie in anderen europäischen Ländern wie Estland, Italien, Dänemark oder Norwegen, gibt es in Deutschland nicht. Es wird jedoch dringend empfohlen auch bei Tag das Licht anzuschalten.

ADAC warnt vor Unfällen

Nach Aussagen des ADAC ist die Situation weiterhin angespannt. Viele Autofahrer vergessen bei einsetzender Dunkelheit immer häufiger das Licht einzuschalten. Meist sind das auch Autos, mit grauer oder unauffälliger Lackierung, die dann oft unbeleuchtet, sogar oft in Tunneln unterwegs sind. Diese erschrecken dann andere Autofahrer, durch ihr plötzliches Auftauchen und verursachen Unfälle. Der ADAC rät allen Autofahrern lieber ein bisschen früher das Licht anzumachen und dabei auch mal das Abblendlicht, statt das Tagfahrlicht einzuschalten. Denn nur mehr Sichtbarkeit kann die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Außerdem sollte jeder Autofahrer regelmäßig seine Lichtanlage von einem Fachmann überprüfen lassen.