Immer weniger Fahrer halten sich an das Verbot

Drängler und Raser werden auf deutschen Straßen immer dreister. Besonders auf den Autobahnen herrscht mittlerweile immer mehr das Gesetz des Stärkeren. Im Fokus dieser Entwicklung liegt das Missachten des Rechts-Überholen-Verbots. Vor allem auf dreispurigen Fahrbahnen werden die Überholregeln regelrecht außer Kraft gesetzt. Doch ist Rechts-Überholen wirklich immer verboten? Es gibt natürlich Ausnahmen, aber grundsätzlich muss links überholt werden. Doch viele Autofahrer haben es scheinbar meist einfach zu eilig, um sich an eine so simple Regelung, wie das Rechts-Überholen-Verbot zu halten. Autos auf der mittleren Spur werden oft regelrecht von Porsche- und Audi-Fahrern belagert. Dann wird wild zwischen der linken und der rechten Spur überholt was das Zeug hält. Einige Bundestagsabgeordnete haben den gefährlichen Trend wahrgenommen und nehmen sich der Sache nun an. Denn vielen Autofahrern ist das Ausmaß des Rechts-Überholens gar nicht bewusst.

Rechts-Überholen ist verboten

Einige Autofahrer haben in der Fahrschule wohl nicht richtig aufgepasst oder ignorieren das Rechts-Überholen-Verbot. Es ist meistens einfach auch bequemer den Vordermann rechts, als links zu überholen. Wenn auf einer völlig freien, dreispurigen Fahrbahn ein Auto mit einer relativ geringen Geschwindigkeit fährt, dann will man so schnell wie möglich diesen Sonntagsfahrer hinter sich lassen. Doch wie sollte man hierbei überholen. Erst auf die linke Fahrbahn wechseln, dann überholen und dann wieder auf die mittlere Spur einscheren? Aber es ist doch viel leichter einfach rechts zu überholen. Hier gibt es eine eindeutige Antwort: Rechts überholen ist in Deutschland verboten! Der Wechsel auf die linke Spur muss in jedem Fall in Kauf genommen werden. Sollte man sich in diesem Beispiel also dazu entscheiden, das langsame Fahrzeug rechts zu überholen, dann würde man sich strafbar machen und müsste mit einer Sanktion rechnen. Auch das Rechts-Überholen auf einer zweispurigen Fahrbahn ist nicht erlaubt. Dies geschieht in letzter Zeit aber immer häufiger, da viele Autofahrer während der Fahrt unter Zeitdruck stehen und dann das Rechts-Überholen Verbot einfach missachten.

Ausnahmeregelungen beim Rechts-Überholen

Eigentlich ist rechts überholen gesetzlich verboten, doch es gibt in speziellen Situationen Ausnahmeregelungen. So dürfen Lastwägen, Motorräder und Autos bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, innerorts bei mindestens zwei markierten Fahrstreifen, die Fahrbahn frei wählen und dabei auch rechts schneller fahren als Fahrzeuge auf der linken Spur. Bei gleichbleibender Geschwindigkeit darf ein rechts fahrendes Auto sogar ein Fahrzeug auf der linken Spur überholen und einscheren, wenn dieses seine Geschwindigkeit reduziert. Auch in Zonen, die durch Ampeln geregelt werden, darf mit der nötigen Vorsicht rechts überholt werden. Außerorts darf während eines Staus oder bei zähflüssigem Verkehr rechts überholt werden, doch nur wenn die Autos auf der rechten Seite nicht mehr als 20 km/h schneller unterwegs sind, als die auf der linken Spur. Eine gleiche Regelung gilt auch an Autobahnkreuzen. Hierbei darf aber beim Verlassen der Autobahn nicht beschleunigt werden. In allen genannten Fällen wird das Rechts-Überholen jedoch nicht toleriert, beispielsweise bei gefährlichem und rücksichtslosen Verhalten.

Milde Strafen für das Überholen von rechts

Sollte ein Fahrzeugführer in einer anderen, als der genannten Situationen rechts überholen, dann droht diesem eine Strafe. Wenn dieser bei frischer Tat ertappt wird, droht ihm ein Bußgeld zwischen 30 und 100 Euro, so wie ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus kann das Rechts Überholen auch versicherungsrechtlich als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden. Bei einem Unfall müsste der Fahrer die Kosten der Schäden dann selbst übernehmen. Vor allem aber die Beschleunigung beim Überholmanöver kann für das Strafmaß ausschlaggebend sein. Die erste Stufe wäre ein kurzes Beschleunigen auf der rechten Spur. Für ein solches Vergehen würde man in vielen Fällen noch nicht bestraft werden. Viel ernster wäre die Lage, wenn der rechts Überholende schnell an dem linken Auto vorbei fährt, um dann ruckartig einzuscheren und das andere Fahrzeug auch noch ausbremst. Dies wäre in jedem Fall eine strafbare Handlung.

Polizei oft überfordert

In der Realität werden Bußgelder und Strafen wegen rechts überholen nur selten verhängt. Grund dafür sind meist die fehlenden Nachweise für das Fehlverhalten, da die Tat nicht durch standardisierte Messanlagen aufgenommen werden kann, sondern von der Polizei direkt beobachtet werden muss. Sollte die Tat jedoch von der Polizei beobachtet werden und gefährdet der Fahrer mit seinem Überholmanöver den Verkehr, kann dem Täter eine Strafe von neun Monaten Fahrverbot drohen.

Wie sollte man sich verhalten?

Einige Autofahrer kennen das Rechts-Überholen Verbot nicht, haben es vergessen oder missachten dieses absichtlich. Wenn ein langsames Fahrzeug die linke Spur blockiert, dann ist man oft gewillt, auf der rechten Fahrbahn zu überholen. Dies ist jedoch wie schon gesagt, verboten. Nach dem Gesetz bleibt den wütenden Autofahrern nichts Anderes übrig, als sich in Geduld zu üben. Abstand halten und warten, bis die Spur wieder frei ist, ist hierbei die richtige Reaktion. Drängeln und Lichthupe ist Nötigung und ebenso strafbar wie rechts überholen. Diese Verhaltensweisen sollten also vermieden werden. Wenn sich mehrere Fahrer an diese Verbote halten würden, dann käme es in Zukunft zu wenigeren Unfällen auf deutschen Straßen.