MPU nur in Deutschland? – Ländervergleich der Sanktionen für Alkoholtäter

Euroländer kämpfen mit härteren Bandagen gegen die Verkehrssünder

Statistisch gesehen ist das Fahren unter hohem Alkoholeinfluss noch immer der häufigste Grund für ein Fahrverbot oder sogar den Führerscheinentzug in Deutschland. Letztes Jahr war der übermäßige Alkoholkonsum die häufigste Ursache für die Anordnung einer MPU. Es gibt vier Gruppen von Autofahrern die jedes Jahr zu einer MPU müssen. Die Alkoholfahrer, die Drogen- und Medikamententäter, die Punktestraftäter und die psychisch-labilen Fahrer. Im Jahr 2014 mussten knapp 50 % aller Verkehrssünder wegen Fahrens mit einem zu hohen Alkoholpegel zu einer MPU. Viele Kritiker halten die MPU für eine zu harte Strafmaßnahme und wollen die unangenehme Untersuchung am liebsten sofort abschaffen. Als Argument wird immer angeführt, dass es diese Maßnahme nur in Deutschland gäbe und sie somit als uneinheitlich und unfair empfunden wird. Unsere Nachbarn kennen zwar keine MPU, aber dafür viel drastischere Maßnahmen und Strafen, um gegen Verkehrsrowdys vorzuzugehen. Doch was muss man eigentlich im deutschen Straßenverkehr falsch machen damit ein Fahrverbot oder eine MPU angeordnet wird?

Der sanfte Bußgeldkatalog der BRD – MPU sorgt für weniger harte Strafen

Im Gegensatz zu den harten Sanktionen einiger europäischen Staaten, ist der deutsche Bußgeldkatalog eher zahm wie ein Lämmchen. Das Fahren mit einem Promillewert unter 0,5 führt in Deutschland zu keinerlei Schwierigkeiten, es sei denn der Fahrer befindet sich in der Probezeit. Auch das Übersteigen des Richtwerts von 0,5 ‰ zieht noch keine gravierenden Strafen mit sich. Meist beläuft sich das Bußgeld auf etwa 500 Euro und es kann zu einem einmonatigen Fahrverbot kommen. Dazu werden meist noch Flensburger Strafpunkte verteilt. Ab einer Zuteilung von zwei Punkten kann in Deutschland bereits ein Fahrverbot verhängt werden. Um in der Bundesrepublik zwei Punkte in Flensburg zu bekommen bedarf es meist nur einer unüberlegten Handlung. Dazu zählen rechtswidrige Wendemanöver, das Nichteinhalten des erforderlichen Abstands bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h, Unterlassene Hilfeleistung oder das Nichtbeachten eines Überholverbots. Auch das Fahren mit einem Blutalkoholwert von über 0,5 ‰ kann bereits mit 2 Punkten bestraft werden.

Sollte man ein zweites Mal mit einem Alkoholpegel von über 0,5 Promille erwischt werden, dann drohen Bußgelder von 1000 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot wird angeordnet. Bei dreimaligem Auffallen werden 1.500 Euro fällig. Erst ab einem Promillewert von über 1,1 wird in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen. Sollte ein Autofahrer in der Bundesrepublik mit einem Wert von über 1,3 ‰ aufgegriffen werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen und der PKW-Halter muss zu einer MPU.

Harte Strafen in England, Italien und Frankreich

Über einen derartigen Bußgeldkatalog können manche EU-Staaten aber nur müde lächeln. In ein paar Euroländern sind die Sanktionen so hart, dass sich die meisten Autofahrer zweimal überlegen, ob sie sich unter starkem Alkoholeinfluss ans Steuer wagen.

In Großbritannien (England, Wales, Schottland, Irland) muss im Gegensatz zu Deutschland eine Promillegrenze von 0,8 überstiegen werden, damit der Fahrer bestraft werden kann. Doch wenn dieser auffällig wird, droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 6000 Euro, ein Fahrverbot über 12 Monate und sogar ein sechsmonatiger Gefängnisaufenthalt. Unsere französischen Nachbarn orientieren sich bei der zu überschreitenden Blutalkoholmenge an unserer Straßenverkehrsordnung. Bei einem Promillewert von 0,5 bis 0,8 gibt es eine Geldstrafe von 135 – 750 Euro. Ab einem Wert von 0,8 ‰ sind die Franzosen aber nicht mehr so nett. Hierbei droht eine Geldbuße von bis zu 4500 Euro, ein Führerscheinentzug und ein Fahrverbot von bis zu drei Jahren und sogar eine zweijährige Haftstrafe. Die Straßenverkehrsordnung in “Bella Italia” hat noch gravierendere Strafen im Angebot. Dort gilt die gleiche Promillegrenze wie bei uns und in Frankreich. Doch bei den Sanktionen geben die Südländer richtig Gas. Zwischen einem Wert von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰ wird eine Geldstrafe von 500 – 2.200 Euro fällig. Zusätzlich wird ein drei- bis sechsmonatiges Fahrverbot oder eine einmonatige Haftstrafe erhoben. Über einem Alkoholtest-Resultat von über 0,8 ‰ verhängt die italienische Regierung eine Strafe von 800 – 3.500 Euro, ein sechs- bis zwölfmonatiges Fahrverbot oder der Verkehrssünder wandert für drei Monate in den Knast. Ab einer Überschreitung von 1,5 ‰ droht eine Geldabgabe von 1.600 – 6.600 Euro, eine ein- bis zweijährige Fahrsperre oder eine sechsmonatige Haftstrafe.

Gnadenlose Strafen in Tschechien, Polen und der Slowakei

Unsere unmittelbaren östlichen Nachbarn kennen bei Fahren unter zu exzessivem Alkoholkonsum keine Gnade. Tschechien ist bei den Deutschen als Urlaubsziel in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Dadurch wurde der deutsche Fernverkehr in dieser Region weiter ausgebaut. Die Tschechen mögen die deutschen Auto-Touristen, aber diese sollten sich auch benehmen. Verkehrsverstöße auf tschechischen Straßen ziehen harte Strafen nach sich. Besonders wenn es sich dabei um Alkoholdelikte handelt. So gilt bei unserem östlichen Nachbarn eine Promillegrenze von 0,0 ‰. Sollte diese überschritten werden drohen Geldstrafen von 975 – 1.950 Euro. Überdies wartet auf den Verkehrssünder ein Fahrverbot von ein bis zwei Jahren.

Polen gilt als Hochburg des Führerscheintourismus. Viele deutsche Autofahrer versuchen weiterhin mit einem EU-Führerschein die MPU in der Bundesrepublik zu umgehen. Bei ihren eigenen Strafgesetzen setzen sie auf eine Null-Toleranz Strategie. Um in Polen durch Alkoholkonsum straftätig zu werden, muss man einen Wert von 0,2 ‰ übersteigen. Dann drohen aber harte Sanktionen. Bei einem Alkoholpegel von 0,2 ‰ bis 0,5 ‰ ist eine Geldstrafe von bis zu 1.212 Euro fällig. Dazu kommt noch ein Fahrverbot von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Über einem Wert von 0,5 ‰ wird die Zahlung vom Gericht festgelegt. Auf den Betroffenen kommt dann auch ein Fahrverbot zu, dass bis zu zehn Jahre dauern kann. Gegebenenfalls wird auch eine zweijährige Haftstrafe verhängt.

Die Slowakei kann diese Zahlen aber noch mal überbieten. Wird ein Fahrer mit einem Pegel über 0,0 ‰ erwischt, dann drohen ihm 230 – 1000 Euro und ein Fahrverbot von fünf Jahren.

Erbarmungslose Strafen in Estland und Island

Die strengsten Auflagen haben aber ganz andere Länder in Europa. Estland ist der Spitzenreiter bei den Sanktionen eines Alkoholdelikts im Straßenverkehr. Wie bereits Tschechien und die Slowakei liegt auch in Estland der Überschreitungswert bei 0,0 ‰. Sollte ein Autofahrer mit 0,1 ‰ bis 0,24 ‰ kontrolliert werden, dann droht im bereits eine sechsmonatige Fahrsperre. Bei einem Alkoholpegel zwischen 0,25 ‰ und 0,74 ‰ gibt es eine Geldstrafe bis zu 1.154 Euro oder ein einjähriges Fahrverbot. Sogar ein einjähriger Gefängnisaufenthalt kann schon bei dieser Menge verhängt werden. Ab einem Wert von 0,75 ‰ kennen die Esten dann keinen Spaß mehr. Hierbei droht eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren. Die Isländer gehen noch einen Schritt weiter. Sollte ein Autofahrer mit einem Wert von über 0,5 ‰ erwischt werden, dann kann der Betroffene mit einem lebenslangen Fahrverbot bestraft werden.

Die MPU schützt Deutsche vor zu harten Strafen

Die MPU ist keine angenehme Angelegenheit. Nicht für den Staat und auch nicht für die Fahrer. Doch sie schützt die Verkehrssünder in Deutschland vor sehr teuren und harten Sanktionen. Sollte die MPU abgeschafft werden, würde auch hierzulande der Bußgeldkatalog aufwendig überarbeitet und härtere Strafen eingeführt werden.