Zweifel an der Fahrtauglichkeit wegen zu vielen Knöllchen

Noch schnell einen Einkauf tätigen oder einfach mal zum Schaufensterbummel in die Stadt fahren wird in den deutschen Großstädten immer mehr zur Tortur. Schuld daran sind die notorischen Falschparker. Egal wo man hinsieht, überall werden die Verkehrsvorschriften vehement missachtet. Dies hat aber auch Gründe. In den großen Deutschen Metropolen wie Berlin, Hamburg und Köln kostet ein Knöllchen zwischen 10 und 15 Euro. Ein Tagesticket ist um ein vielfaches höher. Da nehmen viele Autofahrer lieber das Bußgeld in Kauf, als die horrenden Parkgebühren zu zahlen. So sammeln einige Autofahrer über Monate unzählige Strafzettel an. Die meisten dieser Parksünder wissen allerdings nicht, dass sie durch Ihr ständiges Falschparken ihren Führerschein verlieren können. Aber dürfen die Führerscheinbehörden die Parksünder auch zu einer MPU schicken?

Entzug der Fahrerlaubnis wegen Falschparken

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg beschäftigte sich vor kurzer Zeit mit diesem Thema. Nach Aussage der Richter darf eine MPU durch die Führerscheinbehörde angeordnet werden, wenn berechtigte Skepsis an der Fahrtauglichkeit des Fahrers besteht. Diese Zweifel können auch durch ständiges Falschparken entstehen. Wenn Knöllchen in einem regelmäßigen Zeitraum, z.B. jede Woche fällig werden, dann wird die Lage für den Betroffenen noch brenzliger. Wird die MPU dann nicht fristgerecht erbracht oder nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen. Wer Strafzettel anhäuft, aber trotzdem immer das Bußgeld bezahlt, schützt sich nicht vor der Anordnung der MPU. Laut Aussage dem DAV (Deutscher Anwaltsverein) ist der Führerscheinentzug das letzte Mittel gegen übertriebenes Falschparken. In den meisten Fällen wird der Führerschein bei über 60 Knöllchen im Jahr und der nicht angetretenen MPU entzogen.

Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr

Das Falschparken ist besonders gefährlich, da es sich dabei um einen Verstoß des ruhenden Verkehrs handelt. Dazu zählt nicht nur das Abstellen des Autos ohne gültiges Ticket, sondern vor allem um Verstöße wie das Parken in der zweiten Reihe, in Fußgängerbereichen oder auf Behindertenparkplätzen. Extremere Vergehen sind das Parken in Feuerwehreinfahrten, in Halteverbotszonen und auf Rad- und Gehwegen. Diese Verstöße bezeichnet man im Rahmen der Straßenverkehrsordnung als Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese werden anhand der zu bezahlenden Bußgeldern nicht im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen und der Parksünder bekommt dafür auch keine Punkte.

Mehrere Urteile wegen Falschparkens

Statistisch gesehen müssen Autofahrer aufgrund von Parkverstößen sehr selten zu einer MPU. Trotzdem sollten diese Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung nicht bagatellisiert werden. So wurden in den letzten Jahren mehrere Personen wegen zu vielen Strafzetteln schon zu einer MPU geschickt. Ein Autofahrer hatte in einem Zeitraum von sechs Jahren 160 Knöllchen gesammelt. Daraufhin ordnete die Führerscheinstelle eine MPU bei dem Mann an. Die Behörde argumentierte, dass eine so massive Anhäufung von Vergehen Zweifel an der Fahrtauglichkeit des Mannes wecke. Der Parksünder verweigerte die Untersuchung und musste deswegen seinen Führerschein abgeben. Wegen dem nicht erbrachten positiven MPU-Gutachten musste die Behörde davon ausgehen, dass der Betroffene nicht zum Fahren geeignet war und deshalb auch keine Führerschein besitzen darf. Ein anderer Fall wurde in Berlin verhandelt. Dabei handelte es sich um einen Autofahrer, der um die 120 Strafzettel innerhalb von anderthalb Jahren angesammelt hatte. Zudem wurde er wegen mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig. Nach ein paar Verhandlungstagen zogen die Richter den Führerschein ein.

Auch Prominente müssen wegen Falschparken den Führerschein abgeben

Ein prominentes Beispiel für notorisches Falschparken ist die Schauspielerin Sophia Tomalla. Der Tochter der Tatort-Komissarin Simone Tomalla wurde im Jahr 2014 der Füherschein entzogen. Grund dafür waren 121 Strafzettel, die diese innerhalb von zwei Jahren angesammelt hatte. Dazu kamen noch Verstöße wie hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, und das Ignorieren eines Fahrverbots. Zuerst musste die Schauspielerin hohe Bußgelder bezahlen. Aber da sie aus ihrem Verhalten nichts gelernt hatte und weiter gegen die Straßenverkehrsordnung verstieß, wurde ihr von der Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis entzogen.

Keine Gefahr beim Falschparken in anderen Städten

Sollte sich ein Autofahrer oft auf Geschäftsreisen befinden und des Öfteren ein Knöllchen wegen Falschparkens kassieren, könnte dies womöglich keine schwerwiegenden Konsequenzen zur Folge haben. Denn die Zuständigkeit der Behörden wechselt von Stadt zu Stadt. Da Falschparken auch nicht mit Punkten bestraft wird, fällt der Parksünder den Behörden wahrscheinlich gar nicht auf. Versperrt der Autofahrer aber mit seinem Wagen einen Rettungsweg, muss er mit einem Punkt in Flensburg rechnen und ein hohes Bußgeld bezahlen. Da die Parktickets in Deutschland aber noch zu hoch sind, nehmen heute viele Autofahrer lieber das Bußgeld und den Strafzettel weiterhin in Kauf.