Experten fordern niedrigere Promillegrenze

Laut Statistik mussten im Jahr 2015 knapp 45.000 Verkehrssünder wegen Alkoholmissbrauch zu einer MPU. Nach Meinung der Verkehrsexperten vom 54. Verkehrstag in Goslar ist dies nicht genug. Ein neuer Plan sieht vor, dass in naher Zukunft alle Verkehrsteilnehmer ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille zum gefürchteten “Idiotentest” müssen. Knapp 2000 Verkehrsexperten aus Behörden, Verbänden, Gerichten, Automobilclubs und Ministerien debattierten drei Tage lang über die verschiedensten Themen rund um das Thema Verkehr. Die neue Promilleregelung war eines der Hauptthemen des 54. Verkehrsgerichtstages und wurde hitzig diskutiert.

Deutschland ist ein föderaler “Flickenteppich” bei den Promillewerten

Nach Aussage von Kay Nehm, dem Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages sei es ein unhaltbarer Zustand, des Führerscheintourismus in Deutschland. Bundesweit gäbe es verschiedene Schwellenwerte. In manchen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Berlin gelte eine Grenze von 1,1 Promille. In den restlichen Ländern wird hingegen noch auf den alten Blutalkoholwert von 1,6 zurückgegriffen. Nehm sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse endlich für einheitliche Regelungen sorgen. Schuld an der momentanen Situation sind die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten der speziellen Paragraphen der Fahrerlaubnisordnung. Rechtsexperten wie Gerhard Hillebrand vom Deutschen Anwaltverein (DAV) befürchtet, dass es aufgrund der verschiedenen Regelungen zu einem allgemeinen Führerscheintourismus in Deutschland kommen kann. So könnte ein Verkehrssünder einfach von Baden-Württemberg nach Hessen umziehen und so der angeordneten MPU entgehen und seine Fahrerlaubnis zurückerlangen. Gert Schleichert vom Auto Club Europa (ACE) vertritt eine ähnliche Meinung. Nach seiner Aussage darf es in Deutschland keine unterschiedlichen Grenzwerte beim Alkoholkonsum geben. Dies führe nur zu einem unkontrollierbaren Führerscheintourismus.

Bereits ab 1,1 Promille fahruntauglich

Ein Autofahrer ist bereits ab einem Wert von 1,1 Promille nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof wird ein solcher Autofahrer als absolut fahruntauglich eingestuft. Bereits ab einem Promillewert von 1,1 steigt das Unfallrisiko um etwa das Zehnfache. Wahrnehmung, Reflexe und Aufmerksamkeit sind in diesem Zustand schon stark reduziert. Bei einem Großteil der Autofahrer stellen sich ab einem solchen Grenzwert schon Ausfallerscheinungen ein. Der niedrigere Promillewert soll aber in erster Linie nicht als Abschreckungseffekt dienen. Vielmehr haben Menschen, die mit einem Blutalkoholwert von über 1,1 mit einem Fahrzeug unterwegs sind, eine mangelndes Problembewusstein. Diese Alkoholfahrer sind ebenso gefährlich für den deutschen Straßenverkehr wie Fahrer mit einem Wert von über 1,6 Promille. Durch das vorlegen eines positiven MPU-Gutachtens würden die Fahrer, die mit einem Wert von 1,1 erwischt worden sind, ebenfalls ihre Verkehrstauglichkeit unter Beweis stellen. So könnten nach Auffassung der Befürworter die deutschen Straßen wieder sicherer gemacht werden.

Neue Promillegrenze vor allem wegen hoher Rückfallquote

Aufgrund einer hohen Rückfallquote müsse der Promillewert nach Meinung der Verkehrsexperten aus Goslar auf 1,1 heruntergesetzt werden. Die MPU ist ein Mittel, um die Fahreignungszweifel der Führerscheinbehörde gegenüber dem Antragsteller zu beseitigen oder zu bestätigen, und dazu da eine Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich zu minimieren. Erhebungen zeigen jedoch, dass die Rückfallquote bei Verkehrssündern, die mit einem Wert von 1,1 erwischt worden sind, nicht sehr unterschiedlich gegenüber Alkoholfahrern aufällt, die die 1,6 Promillegrenze geknackt haben. Vor allem Kritiker der neuen Regelung sehen dies als starkes Argument gegen einen einheitlichen Promillewert.

Zahlen neuer MPU-Anordnungen werden steigen

Fachexperten gehen davon aus, dass durch die neue Regelung die Anmeldungen zu einer MPU stark ansteigen werden. Dabei werden wahrscheinlich mehr Erstauffällige bereits ab einem Wert von 1,1 Promille zu einer MPU müssen. Die Anordnungen bei Wiederholungstätern werden nach Aussage der Experten jedoch sinken. Damit jedoch eine MPU bereits ab einem Blutalkoholwert von 1,1 in ganz Deutschland angeordnet werden darf, muss die Empfehlung aus Goslar von der Bundesregierung erst gesetzlich geregelt werden. Die endgültige Regelung, über einen neuen bundesweiten Promillewert, wird dann wohl im Bundestag entschieden.