Hohe Gefahr durch Restalkohol

Blutalkoholspiegel wird oft unterschätzt

Da hilft auch kein Rollmops oder eine belebende Vitamintablette. Wer sich nach einer durchzechten Nacht noch ans Steuer setzt gefährdet seinen Führerschein und auch Menschenleben. Außerdem riskiert er eine Anordnung zu einer MPU. Denn nach einem scheinbaren erholsamen Schlaf ist noch jede Menge Restalkohol im Blut unseres Partygängers. Weder Kaffee oder ein ausgiebiges Frühstück mit würzigen Essiggurken können den Alkohol schneller abbauen. Die kleinen Hausmittelchen können zwar die Verkaterung stoppen, aber der Blutalkoholwert ändert sich dadurch nicht. Die eingenommenen Aspirin helfen nur um die Kopfschmerzen zu reduzieren, jedoch nicht um den Alkoholpegel zu senken. Um wieder nüchtern zu werden muss man einfach eine gewisse Abbauzeit absitzen. Den Alkohol im Blut kann nämlich nur der Körper selbst abbauen.

Körper baut den Restalkohol selbst ab

Der menschliche Körper wird den Restalkohol nach einer bestimmten Zeit von selbst wieder abbauen. Nach Forschungen liegt die Geschwindigkeit bei 0,1 Promille pro Stunde. Überdies wurde von Experten herausgefunden, dass der Alkoholabbau jedoch erst nach 1-2 Stunden nach dem Trinkende einsetzt. Diese Zeitspanne nennt man Resorptionszeit. Die Abbauzeit kann aber nicht pauschal berechnet werden. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, wie Gewicht, Größe und zugeführte Lebensmittel vor dem Trinken. Auch bei den Geschlechtern herrschen größere Unterschiede, denn Frauen vertragen grundsätzlich weniger Alkohol als Männer.

Durchschnittliche Abbauzeit bei einem Mann

Wenn ein etwa 80 Kilo schwerer Mann zwischen 19.00 und 0.00 Uhr fünf halbe Gläser Bier und zwei Schnäpse trinkt, dann hat er um Mitternacht einen Blutalkoholwert von 1,5 Promille. Wenn dieser dann um 7.00 Uhr morgens in die Arbeit fahren will, hätte er immer noch 0,8 bis 1,0 Promille im Blut. Mit diesem Alkoholpegel riskiert er mindestens einen Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 500 Euro. Wenn er mit diesem Wert sogar ein Unfall baut, dann muss der Mann mit einer höheren Strafe und einem Führerscheinentzug, sowie einer MPU rechnen. Überdies wird es auch Probleme mit dem Versicherungsschutz geben, denn es droht ein Regress in der Kfz-Versicherung. Diese kann bis zu 5000 Euro kosten und eine vollständige Leistungskürzung der Kaskoversicherung mit sich bringen. Vor allem in Bayern könnte eine MPU schon mit einem Wert von über 0,3 Promille angeordnet werden. Erst gegen etwa 13.00 – 14.00 Uhr könnte der Autofahrer mit einem Pegel von 0,3 Promille, ohne eine Strafe erwarten zu müssen, wieder fahren.

Durchschnittliche Abbauzeit bei einer Frau

Frauen vertragen Alkohol schlechter als Männer. Der Trunkenheitszustand setzt also schon früher ein und der Alkoholabbau dauert auch länger. Wenn eine etwa 50 Kilo schwere Frau zwischen 19.00 und 0.00 Uhr drei halbe Gläser Bier und zwei Schnäpse zu sich nimmt, dann hat sie gegen Mitternacht 1,7 Promille im Blut. Demnach wäre der Blutalkoholwert bei dieser Frau um 6.00 Uhr morgens bei 1,1 – 1,2 Promille. Würde sie sich in diesem Zustand ans Steuer setzen und kontrolliert werden, würde ihr der Führerschein entzogen werden und sie müsste mit einer Anordnung zu einer MPU und einer hohen Geldstrafe rechnen. Mit 1,1 Promille ist sie absolut fahruntauglich. Erst gegen etwa 15.00 – 16.00 Uhr wäre sie nach der Partynacht mit einem Wert von 0,3 Promille wieder in der Lage ein Auto zu fahren.

Öffentliche Verkehrsmittel sind immer die beste Entscheidung

Doch selbst mit einem Wert von 0,3 Promille ist man nicht unbedingt geeignet ein Kraftfahrzeug zu führen. Der Alkohol im Blut kann einen schlechteren Schlaf verursachen und dadurch zur Übermüdung führen. Dies kann das Reaktionsvermögen negativ beeinflussen. Die dadurch entstehenden verlangsamten Reaktionen können im Straßenverkehr zu kritischen Reaktionen führen. Wer also nach einer durchzechten Nacht und einem schlimmen Kater unbedingt noch außer Haus muss, sollte sich zweimal überlegen, ob er sein Auto benutzt. Das Auto stehen lassen und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist in jedem Fall die bessere Wahl. Außerdem dürfen Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren nur mit null Promille auf die deutschen Straßen. Diese Gruppe sollte sich unter keinen Umständen in diesem Zustand ans Steuer setzen.