Bei diesen Krankheiten droht der Führerscheinentzug

Jährlich müssen Tausende von deutschen Autofahrern ihren Führerschein abgeben. Gründe sind meist ein zu hoher Alkoholkonsum oder die Einnahme von Drogen. Doch auch das Fahren in einem krankhaften Zustand kann den Verlust des Führerscheins bedeuten. Wohingegen die Alkoholtäter meist wissen, dass sie eine Straftat begangen haben, sieht das bei kranken Autofahrern ganz anders aus. Diese müssen oft unverschuldet ihre Fahrerlaubis abgeben. Und hierbei handelt es sich nicht nur um ein paar Betroffene. Durchschnittlich werden jedes Jahr knapp 1500 Fälle registriert, bei denen Autofahrern die Fahrerlaubnis wegen körperlichen oder geistigen Mängeln entzogen wurde. Dabei überwiegen die Führerscheinentzüge wegen körperlicher Leiden. Wer in einem kränklichen Zustand aufgehalten wird, muss aufgrund seiner Erkrankung mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geldstrafe und einer Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen. Nur ein positives MPU-Gutachten kann das Fahrverbot dann wieder aufheben. Doch welche Krankheiten führen überhaupt zu einem Führerscheinentzug und wie sieht die rechtliche Lage aus?

Rechtliche Grundlagen

Nach § 3 StVG (Straßenverkehrsordnung) hat die Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als nicht befähigt oder ungeeignet erweist ein Kraftfahrzeug zu führen. Vor allem die Formulierung “hat zu entziehen” ist hierbei ein wichtiger Faktor. Damit soll klargestellt werden, dass die Behörde beim Entzug keinen Ermessensspielraum hat. Zusätzlich ist im § 46 Abs. 1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) geregelt, dass ein Fahrer als ungeeignet bezeichnet werden kann, wenn bestimmte Mängel und Erkrankungen vorliegen. Weiterhin ist geregelt, dass ein behandelnder Arzt seine Patienten auf ihre Fahruntüchtigkeit hinweisen muss. Jedoch darf dieser die Leiden und Mängel nicht der Führerscheinstelle melden. Der Patient muss also von sich aus der Behörde seine Krankheit offenbaren.

Welche Krankheiten führen zum Führerscheinverlust

Bei einer Vielzahl von Krankheiten ist der Gesetzgeber der Meinung, dass der betroffene Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist und erst nach einer ärztlichen Behandlung wieder ein Fahrzeug führen sollte. Zu diesen Krankheitsbildern zählen Herzrythmusstörungen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Bluthochdruck, Parkinson, Schizophrenie, Diabetes, Nierenerkrankungen, Demenz, niedriger Blutdruck, Depression, Gleichgewichtsstörungen und mangelndes Sehvermögen. Vor allem beim Vorliegen eines zweiten Herzinfarkts ist die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs nicht mehr gegeben. Patienten die bereits einen Herzinfarkt erleidet haben, werden nach der Straßenverkehrsordnung als akut gefährdet eingestuft.

Altersbedingte Erkrankungen

Aber nicht nur die bereits genannten Krankheitsbilder können zu einem Verlust der Fahrerlaubnis führen, auch altersbedingte Ausfallerscheinungen sind meist Gründe für den Entzug des Führerscheins. Die Führerscheinbehörde kann zur Vorbereitung der Entscheidung, ob der Führerschein entzogen wird, ein positives Gutachten verlangen. Sollte dieses negativ ausfallen, dann kann die Führerscheinbehörde selbst über die Beurteilung der betroffenen Person entscheiden. Ein solcher Entzug kann z.B. bei altersbedingten Konzentrations- und Reaktionsdefiziten vollzogen werden.

Eingeschränktes Sehvermögen

Eine weitere Ursache für den Entzug der Fahrerlaubnis ist ein mangelndes Sehvermögen. Hierbei sollten Betroffene von sich aus bereits merken, dass ihre Sicht verschwommen oder eingeschränkt ist und einen Arzt aufsuchen. Denn die verminderte Sehfähigkeit kann schnell zu schwerwiegenden Unfällen führen. In der Fahrerlaubnisverordnung wurde das Mindestmaß festgelegt, mit dem eine Person noch ein Fahrzeug führen darf. Dieser liegt bei einem Wert von mindestens 0,7/0,7. Um diesen Wert nachzuweisen, muss sich der Fahrer einem Sehtest unterziehen.

Versicherungsschutz

Aber nicht nur der Entzug der Fahrerlaubnis droht, wenn man in einem krankhaften Zustand Auto fährt. Das Verschweigen der Krankheit kann auch versicherungsrechtliche Folgen haben. Die Haftpflichtversicherung ist zwar gezwungen zu zahlen, wenn ein Mensch mit geistigen oder körperlichen Mängeln einen Unfall verursacht, aber die Versicherung kann in einem solchen Fall Kosten wieder zurückverlangen. Eine solche Haftung kann etwa bei einer schweren Demenz entfallen.

Wenn die Fahrerlaubnis wegen einer Krankheit entzogen wurde, dann kann diese nur wieder über ein positives MPU-Gutachten erworben werden. Weigert sich der Betroffene oder hält eine geforderte Frist nicht ein, dann wird die Behörde auf eine Nichteignung der Person schließen. Diese Schlussfolgerung darf jedoch nur erfolgen, wenn die Forderung eines Gutachtens rechtens war. In jedem Fall sollte man bei Verdacht der genannten Krankheitsbilder sofort einen Arzt aufsuchen und sich nicht ans Steuer eines Fahrzeugs setzen.