Keine Zweifel bei der Fahrtauglichkeit

Zu viele Punkte in Flensburg, unter Drogeneinfluss gefahren oder mit über 1,1 Promille erwischt worden – es gibt viele Gründe für einen Führerscheinentzug. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis kann es sehr aufwendig werden, seinen Führerschein wieder zu bekommen, denn über die Fahrtauglichkeit des Betroffenen darf es keine Zweifel geben. Und die Zahl der Führerscheinentzüge steigt von Jahr zu Jahr. Im Jahr 2014 wurden in Regensburg und Umkreis um die 600 Führerscheinentzüge angeordnet. Im Jahr 2015 mussten schon 650 Autofahrer ihren Lappen abgeben und im Jahr 2016 sind es bis heute schon 170 Fahrerlaubnisentzüge. Der Entzug der Fahrerlaubnis hat dann meist schwerwiegende Folgen. Ohne Führerschein können viele Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben, da sie auf ihr Auto angewiesen sind. So kann ein Führerscheinentzug auch in die Arbeitslosigkeit führen. Doch wann wird der Führerschein entzogen und was muss man danach eigentlich alles beachten?

Wann wird der Führerschein entzogen?

Hat ein Autofahrer nach dem neuen Bußgeldkatalog 8 Punkte in Flensburg angehäuft, muss er seinen Lappen abgeben. Ähnlich verhält es sich beim Fahren unter Drogen und Alkoholeinfluss. Wird der Betroffene unter Drogeneinfluss angehalten, droht meist sofort die Anordnung zu einer MPU, sowie der Entzug des Führerscheins. Wird der Fahrer mit einem Alkoholpegel von 0,5 bis 1,09 Promille aufgehalten und er zeigt keine Ausfallerscheinungen, dann gilt dieses Delikt als Ordnungswidrigkeit. Es kommt zu einem Bußgeld, sowie einem Fahrverbot, welches nicht bedeutet, dass ihm der Führerschein entzogen wird. Zeigt der Fahrer aber Ausfallerscheinungen, kann die Polizei bereits ab einem Promillewert von 0,3 den Führerschein sicher stellen. Auch bei einem Wert von über 1,1 Promille wird der Führerschein sofort eingezogen.

Was geschieht nach dem Entzug?

Nach dem der Führerschein eingezogen wurde, wird dieser der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese wird den Lappen dann eine gewisse Zeit behalten. Doch zuvor wird eine gerichtlich angeordnete Blutuntersuchung durchgeführt, die noch vor Ort durch die Polizei übernommen wird. Nach dem Entzug durch die Staatsanwaltschaft entscheidet die Führerscheinstelle über den weiteren Verbleib des Führerscheins. Dieser Behörde obliegt es zu entscheiden, ob der Fahrer nach seiner Sperre, seine Fahrerlaubnis tatsächlich wieder erhält. Sie kann aber auch nach der Sperre eine MPU anordnen. Dieser verwaltungsrechtliche Weg gibt der Führerscheinstelle die alleinige Macht zu entscheiden, ob jemand für den Führerschein geeignet ist oder nicht.

Führerscheinentzug ohne Staatsanwaltschaft

Die Führerscheinstelle ist befugt auch ohne Staatsanwaltschaft zu handeln. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass jemand, der wegen Drogen auffällig geworden ist, ungeeignet für den Besitz eines Führerscheins ist, kann sie diesen auch ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft entziehen.

Liegt eine Sucht oder Erkrankung vor?

Sollte die Führerscheinstelle erfahren, dass ein Autofahrer Symptome einer Sucht oder einer Alkoholerkrankung aufweist, wird der Betroffene aufgefordert, ein ärztliches Gutachten einer Begutachtungstelle vorzulegen. Wird dann eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert, ist die Fahreignung solange ausgeschlossen, bis der Betroffene seine Eignung mit Hilfe eines positiven MPU-Gutachtens wieder bestätigt. Hierbei wird eine nachgewiesene Abstinenz von einem Jahr verlangt. Die Abstinenznachweise müssen von einem qualifizierten Institut nach strengen Richtlinien erfolgen. Ansonsten werden die Nachweise von der Führerscheinstelle nicht akzeptiert.

MPU als Beweis der Fahrtauglichkeit

Zum Führerscheinentzug gehört meist immer auch eine medizinisch-psychische Untersuchung. Der Schweregrad einer Alkoholproblematik wird meist erst im Rahmen einer MPU bekannt. Das System der MPU ist auf Rehabilitation ausgelegt. Die Betroffenen bekommen durch die MPU die Möglichkeit mit Hilfe eines Gesprächs darzulegen, dass sie sich nach ihrer Trunkenheitsfahrt verändert haben. Damit können sie im Gespräch mit dem Gutachter auch alle Zweifel aus der Welt räumen, dass sie nach dem Wiedererlangen ihres Führerscheins wieder auffällig werden.