MPU wegen Glühwein am Weihnachtsmarkt

Für viele Menschen ist die Adventszeit die schönste Zeit des Jahres. Die Straßen sind bunt geschmückt und die Weihnachtsmärkte locken die Besucher mit Kostbarkeiten und Leckereien. Zwischen dem Duft von Plätzchen und Christstollen schleicht sich der Geruch von warmen Glühwein und heißem Jagertee. Nach der Arbeit noch mit den Kollegen den Tag ausklingen lassen, oder mit seinen Studentenfreunden noch etwas feiern – der Weihnachtsmarkt ist die wahre After-Work Party der Neuzeit. Leider kann die feuchtfröhliche Stimmung auf den Weihnachstmärkten aber ganz schnell kippen, denn viele Menschen erkennen immer noch nicht die Gefahren die der alljährliche weihnachtliche Alkoholkonsum mit sich bringt. Steigt man nach ein paar Gläser Glühwein noch hinters Steuer, dann riskiert man oft eine hohe Geldstrafe, ein Fahrverbot und vielleicht sogar den Führerschein. In letzten Jahren konnte die Polizei eine ansteigende Zahl an alkoholisierten Verkehrssündern während der Adventszeit feststellen. Deshalb wurde in diesem Jahr die Polizeipräsenz stark erhöht und Alkohol-Kontrollen werden vermehrt durchgeführt. Schon ein Glas reicht meist um eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Nach dem neuen Bußgeldkatalog 2015 wurde das Punktesystem überarbeitet. Schon bei kleineren Überschreitungen der verschiedenen Promillegrenzen kann es zu hohen Strafen kommen. Viele Menschen bagatellisieren aber weiterhin die Wirkung von Glühwein und seinen Alkoholgehalt. Sie setzen sich trotzdem hinters Steuer.

Glühwein wird unterschätzt

Auf den Weihnachtsmärkten gibt es meist ein reichhaltiges Angebot an verschiedenen Getränken mit Alkohol. Das beliebteste ist immer noch der Glühwein. Dabei unterschätzen viele Marktbesucher die Wirkung des weihnachtlichen Punsch-Getränks. Ein Glühwein hat einen Alkoholgehalt von etwa 8 bis 11 Prozent. Ein Jagertee hat um die 12 bis 16 Prozent, da dem Tee Rum hinzugefügt wird. In weiten Kreisen der Gesellschaft hält sich jedoch das hartnäckige Gerücht, dass sich der Alkohohl im Glühwein durch die starke Erhitzung verflüchtigt. Dies ist leider nur die halbe Wahrheit. Es ist richtig, dass der Glühwein ab einer Temperatur von 78 Grad an Alkohol verliert. Da der Glühwein auf den meisten Weihnachtsmärkten aber wegen des Durchlauferhitzens nur auf 70 Grad erwärmt wird, verflüchtigt sich der Alkohol nicht. Im Gegenteil – durch die Wärme und den hohen Zuckergehalt kommt der Alkohol viel schneller ins Blut als bei einem kalten Bier.

Hohe Promillewerte schon nach ein paar Gläsern Alkohol

Wie viel Alkohol der Einzelne trinken darf, damit er noch ungefährdet hinters Steuer kann, hängt von vielen Faktoren ab. Am wichtigsten ist das Geschlecht, das Gewicht und die Größe des Menschens. Man kann aber einen durchschnittlichen Wert berechnen. So überschreitet ein 80 Kilogramm schwerer Mann nach etwa einem Glas Glühwein die 0,3 Promillegrenze. Mit zwei Gläsern sind bereits die 0,5 Promille erreicht. Nach etwa vier Gläsern ist bereits die 1,1 Promillegrenze überschritten.

Hohe Strafen durch zu hohen Alkoholkonsum am Weihnachtsmarkt

Ein Glas Glühwein zu viel kann meist schon den Unterschied machen. Durch den neuen Bußgeldkatalog 2015 wurde die Bestrafung durch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg überarbeitet. Mit 8 Punkten muss man heute bereits seinen Führerschein abgeben. Die Straftaten wurden an das neue System angeglichen. Bei Ordnungswidrigkeiten drohen bereits 2 Punkte. Fährt man mit einem Alkoholpegel von 0,5 bis 1,09 Promille mit dem Auto begeht man in Deutschland bereits eine Ordnungswidrigkeit. Über 1,1 Promille macht man sich dann schon strafbar. Wenn man mit einem Wert von 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer saß und in keinem Unfall verwickelt war, führt dies zu einer Geldstrafe von 500 Euro, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot. Die gleiche Strafe bekommt man auch wenn man mit 0,3 Promille unterwegs war und in einen Unfall verwickelt wurde. Wird man erneut mit einem solchen Pegel hinterm Steuer erwischt, muss man mit einem Bußgeld von 1000 Euro und einem längeren Fahrverbot rechnen. Die 0,5 Promille überschreitet man bereits mit dem Verzehr von zwei Gläsern Glühwein. Ab einem Wert von 1,1 Promille begeht man nach deutschem Verkehrsgesetz eine Straftat. Ein solches Vergehen kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Zudem wird ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro fällig und der Führerschein wird entzogen. In vielen Bundesländern wird seit kurzer Zeit auch sofort eine MPU angeordnet. Darüber hinaus darf der Verkehrssünder auch noch mit 3 Punkten in Flensburg rechnen. Wie bereits gesagt, schon nach vier Gläser Glühwein übersteigt ein durchschnittlicher Mann den Wert von 1,1 Promille. Frauen benötigen also noch weniger Glühwein. Bei Jugendlichen bis zu 21 Jahren und Autofahrern in der Probezeit herrscht sogar eine Null-Promille-Grenze. Sollten diese betroffenen Personen mit einem Wert von unter 0,3 Promille aufgehalten werden, dann droht ein Punkt in Flensburg und eine Geldstrafe von 250 Euro.

Radfahren ist ebenso gefährlich

Aber nicht nur das Auto sollte stehen gelassen werden. Nach einem fröhlichen Weinachtsmarkt-Umtrunk sollte man auch nicht ans Steuer eines Fahrrads. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille begeht man eine Straftat, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr und wird hart bestraft. Ein hohes Bußgeld und der Führerscheinentzug sind die Folgen. Auch eine MPU wird bei so einem Alkohoholpegel angeordnet.

Restalkohol wird oft unterschätzt

Viele Menschen glauben, dass sie viel schneller wieder nüchtern werden können als andere. Dies ist leider immer noch ein Mythos. In der Stunde baut der menschliche Körper 0,1 Promille Alkohol ab. Dieser Vorgang kann durch kein Medikament oder körperliche Gene beschleunigt werden. Da viele Menschen aber im Irrglauben leben, sie könnten den Alkohol schneller abbauen, kommt es immer wieder zu schwerwiegenden Verstößen. Wenn ein Mensch am 23.00 Uhr den Weihnachtsmarkt mit etwa 1,6 Promille verlässt und anschließend ins Bett geht, so könnte er um 7 Uhr morgens kein Auto mehr fahren. In der Nacht hätte er nur 0,8 Promille abgebaut. Mit einem Blutalkoholwert von 0,8 würde er in jedem Fall eine schwere Ordnungswidrigkeit begehen.

Fahren nach Alkoholkonsum hat weitreichende Folgen

Der letzte Glühwein oder Jagertee wurde gerade ausgetrunken. Der Weihnachtsmarkt schließt langsam seine Pforten. Dann nichts wie ans Steuer und ab nach Hause mit dem Auto. Leider wartet an der nächsten Kreuzung schon die Polizei. Nach dem Atemtest stellt die Polizei einen Wert von 1,2 Promille fest. Dies bedeutet Führerscheinentzug und ein hohes Bußgeld. Außerdem muss der Betroffene zu einer MPU. Durch die Vorbereitung auf die MPU entstehen weitere Kosten. Aber nicht nur die hohen Summen für die MPU sind schwerwiegende Konsequenzen. Auch berufliche Einschnitte könnten die Folge sein. Wer also schon unbedingt mit dem Auto zum Weihnachtsmarkt fahren will, sollte dann aber auch zu alkoholfreien Getränken wie Kinderpunsch greifen. Dies erspart einem jede Menge Ärger mit der Polizei, horrende Summen und schützt das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer.