Gleiche Rahmenbedingungen für alle Teilnehmer

Vor kurzer Zeit fand in Goslar der 54. Verkehrsgerichtstag statt. Ein brisantes Thema war die Vereinheitlichung der Promillegrenze bei der Anordnung einer MPU. In vielen Bundesländern gelten noch immer verschiedene Werte, die überschritten werden müssen, damit eine MPU angeordnet werden darf. In Bayern, Baden-Württemberg und Berlin wird bereits die geforderte Grenze von 1,1 Promille verwendet. Doch nicht nur beim Thema Promillegrenze gibt es ungleiche Regelungen, auch die MPU selbst müsste grundlegend standardisiert werden. Um die Rahmenbedingungen der MPU in allen Bundesländern zu verbessern, wurde ein Projektgruppe des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegründet. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) begrüßt die Initiative des Bundesministeriums und fordert eine höhere Transparenz und eine Qualitätssteigerung der MPU durch einheitliche Regelungen. Nach Meinung des Präsidenten der DVR, Dr. Walter Eichendorf, sollen in allen Bundesländer einheitliche Rahmenbedingungen der MPU geschaffen und der Flickenteppich in der BRD endlich beseitigt werden. Doch was soll genau verändert werden, damit eine einheitliche MPU in ganz Deutschland eingeführt werden kann?

Einheitlicher Fragenkatalog für mehr Fairness

In vielen Bundesländern werden den Betroffen während der MPU noch immer unterschiedliche Fragen gestellt. Dabei sind in manchen Regionen die Fragen viel schwieriger, als in anderen Gebieten. Dadurch entsteht eine Ungleichheit bei den MPU-Tests. In manchen Bundesländern gibt es deshalb eine höhere Durchfallquote als in anderen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) fordert deshalb einen einheitlichen und standardisierten Fragenkatalog, damit bei der Anordnung einer MPU mehr Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit gewährleistet werden kann. Im Kern soll ein standardisierter Fragenkatalog erarbeitet werden, um somit eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen.

Qualitätssichernde Maßnahmen

Nach Meinung von Dr. Walter Eichendorf, dem Präsidenten des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) sollen zusätzlich neue qualitätssichernde Maßnahmen bei der MPU eingeführt werden. Dies könnte ein Gütesiegel oder eine Anerkennung der Fahreignungsberatung sein. Die Prüflinge müssten im Hinblick auf Ihre Sicherheit eine kompetente und seriöse Fahreignungsberatung erhalten. Für die Betroffenen sei die Qualität und Seriosität der Beratungsangebote kaum prüfbar. Es herrscht am Markt einfach eine zu große Fülle an Angeboten. Deshalb fordert die DVR eine verkehrspsychologische, einheitliche Fahreignungsförderung. Dazu empfiehlt die DVR die amtliche Anerkennung von geprüften Fahreignungsberatern.

Bundeseinheitliche Informationen über die Anbieter

Nach Auskunft der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) waren in der Vergangenheit die offiziellen Informationsquellen zur Auswahl von Anbietern der MPU-Vorbereitung nicht bundeseinheitlich. Aus diesem Grund bietet die BASt inzwischen auf der hauseigenen Webseite ein Informationsportal an, in dem sich MPU-Prüflinge über kompetente und seriöse Anbieter von Vorbereitungskursen informieren können. Überdies gibt die BASt auch noch nützliche Tipps rund um das Thema MPU. Die DVR begrüßt das Engangement der BASt sehr und sieht das erstellte Informationsportal als ersten Schritt zu einer grundlegenden Vereinheitlichung der MPU.

Nachprüfbarkeit der Ergebnisse soll verbessert werden

Die Projektgruppe des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellte in ihren Untersuchungen fest, dass eine einheitliche Verwendung von Tonaufzeichnungen und Videomitschnitten dringend eingeführt werden muss. In manchen Bundesländern werden zur Beweisführung bereits digitale Aufzeichnungen zur Nachprüfbarkeit eingesetzt. Die Betroffenen haben somit ein Rechtsmittel in der Hand, mit dem sie gegen ein eventuelles Nichtbestehen Widerspruch einlegen können. Vor allem die Inhalte des psychologischen Gesprächs könnten somit besser überprüft werden. Jedoch verwenden viele Bundesländer diese Art der Beweisführung noch nicht. Deshalb kommt es auch hier zu unfairen Vorteilen bei den Betroffenen, die bereits auf digitale Aufzeichnungen zurückgreifen können. Vor der einheitlichen Verwendung von Ton- und Videoaufzeichnungen müssen jedoch noch rechtliche Fragen geklärt werden.

MPU basiert auf unterschiedlichen Regelwerken

Die medizinisch-psychologische-Unterschung (MPU) wurde mit Hilfe von verschiedenen Regelungen erarbeitet. Dazu zählen unterschiedliche Begutachtungskriterien, Fahrerlaubnisverordnungen und Begutachtungsleitlinien. Um bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, müssten erst diese verschiedenen Verordnungen aufgearbeitet werden. Dies macht die Weiterentwicklung und den Umbau der MPU noch schwieriger. Ohne rechtliche Anpassung kann eine bundeseinheitliche MPU nicht entworfen werden.