Polizei und Verkehrsexperten streiten um Alkoholkontrolle

Vom 27. bis zum 29. Januar 2016 tagte in Goslar der 54. Verkehrsgerichtstag. Unter anderem debattierte man über Themen wie Blitzmarathons, Infrastruktur und Promillewerte. Ein hitziges Thema war die Problematik um die in Kritik geratene Blutprobe. Schon länger fordert die Gewerkschaft der Polizei diese aufwändige Kontrolle des Blutalkoholwerts abzuschaffen und stattdessen vermehrt hochtechnologisierte Atemanalysegeräte einzusetzen. Für viele Kritiker ist damit ein hoher Kostenaufwand verbunden und es ergäben sich für Betroffene unangenehme körperliche Eingriffe. Viele Juristen und Minister halten jedoch an der Blutprobe fest. Sie diene als Beweismittel und sei genauer als eine Atemalkoholkontrolle. Die Forderung nach der Abschaffung der Blutprobe ist aber kein neues Thema, schon länger wird über den Nutzen der Blutprobe diskutiert.

Blutprobe schon länger in der Kritik

Bereits im Jahr 2011 forderte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger die Abschaffung der Blutproben zur Alkoholkontrolle bei Autofahrern. Nach seiner Meinung seien die modernen Atemgeräte sehr messgenau und würden Zeit und Kosten sparen. Überdies könnte jeder eine Atemalkoholkontrolle verkraften, eine Blutprobe ist immer ein körperlicher Eingriff. Eine ähnliche Meinung vertritt der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Für ihn ist eine Atemanalyse über einer Grenze von 1,1 Promille genau so zuverlässig wie eine Blutprobe und hätte auch juristischen Bestand. Er forderte bereits vor dem 54. Verkehrstag eine Einsparung von 50.000 Blutproben pro Jahr und dadurch eine Entlastung der Polizeibeamten.

Wie testet die Polizei eigentlich?

Wenn sich bei einem Autofahrer der Verdacht verhärtet, er hätte so viel Alkohol getrunken, dass er dadurch fahruntüchtig geworden ist, dann wird bei diesem eine Blutprobe angeordnet. Laut Gesetz muss dies ab einem Wert von über 1,1 Promille geschehen. Als erstes wird von der Polizei eine Vortestprüfung durchgeführt. Hierbei pustet der Fahrer in ein Atemkontrollgerät. Dieses Verfahren wird bis zu einem Wert von 0,8 Promille angewendet. Wird hierbei der Wert überschritten kommt es zu Phase 2. Auf der Wache muss der Betroffene in ein Atemanalysegerät pusten. Dieses zeigt das Ergebnis nicht nur auf einem Display an, sondern es wird sofort ein Beleg zum gemachten Test ausgedruckt. In Phase 3 kommt dann die Blutprobe zum Einsatz. Wenn ein Blutalkoholwert von 1,1 Promille mit Hilfe des Atemanalysegeräts festgestellt worden ist, dann muss ein Staatsanwalt über das Ergebnis informiert werden. Dieser muss eine richterliche Anordnung einholen, so dass ein Facharzt dem Betroffenen Blut abnehmen darf. Anschließend wird in einem Zeitraum von vier bis fünf Stunden die Probe analysiert. Diese Prozedur würde aber nach Meinung der Polizei viel zu lange dauern und hohe Kosten verursachen.

Polizei sieht in der Abschaffung der Blutkontrolle nur Vorteile

Nach Aussage der Polizeigewerkschaft würde die Kontrolle per Atemanalysegerät gerade mal 20 Minuten dauern. Für den verdächtigen Verkehrsteilnehmer würde also das Prozedere nach kurzer Zeit vorbei sein. Somit verkürze sich für den Alkoholtäter auch die Wartezeit auf der Wache. Zudem sind die Geräte fachgerecht geeicht, verifiziert und könnten juristisch nicht angefochten werden. Das Ergebnis des Atemanalysegeräts wäre absolut genau und eine Blutprobe wäre nicht mehr von Nöten. So müsste auch der Blutalkoholwert zum Tatzeitpunkt nicht nachträglich berechnet werden, was wiederum Zeit und Arbeitsleistung sparen würde. Dadurch würden auch die Kosten für die Blutabnahme und die Untersuchung entfallen. Die Polizei kritisiert in diesem Zusammenhang vor allem auch die Blutanalyselabors. Die Blutproben würden nur noch durchgeführt werden, aufgrund wirtschaftlicher Interessen der Labors. Ein weiter Vorteil wäre die Entlastung der Justiz, da keine richterliche Genehmigung extra eingeholt werden müsste.

Verkehrsexperten in Goslar halten an der Blutprobe fest

Die Experten in Goslar plädierten ganz klar für den Weiterbestand der Blutprobe bei alkoholisierten Verkehrsteilnehmern. Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist absolut gegen eine Abschaffung der Blutproben und einen vermehrten Einsatz von Atemalkoholtests. Nach seiner Meinung habe sich die Blutprobe juristisch als sehr verlässliches Kontrollinstrument bewährt. Bei der Beweisführung wäre sie unverzichtbar. Überdies könnten durch die Blutprobe nicht nur Spuren von Alkohol, sondern auch von Drogen und Medikamenten festgestellt werden. Außerdem wären Atemalkoholtests viel zu ungenau. Eine Blutprobe wäre in der Lage den Blutalkoholwert bis auf zwei Nachkomma-Stellen zu berechnen. Die Atemanalysegeräte wären viel zu ungenau, um einen exakten Wert zu bestimmen. Diese Geräte würden eine Fehlerquote von bis zu fünf Prozent aufweisen.

Folgen für den Betroffenen

Die Fehlerquote des Atemanalysegeräts könnte darüber entscheiden ob jemand seinen Führerschein abgeben muss oder nicht. Deswegen ist dies ein ganz klarer Kritikpunkt, mit dem die Verkehrsexperten versuchen gegen die Abschaffung zu plädieren. Eine Abweichung des Werts kann schließlich darüber entscheiden, ob eine bestimmte Promillegrenze unter- oder überschritten wird. Dies bedeutet für den Betroffenen ob er sich strafbar macht oder nicht. Deshalb sollte von beiden Seiten genau analysiert werden, ob eine Abschaffung der Blutprobe sinnvoll wäre.