Welche Strategien sind sinnvoll?

Noch immer muss die Mehrheit der Verkehrssünder auf deutschen Straßen wegen zu hohem Alkoholkonsums zu einer MPU. Die Alkoholtäter waren auch im Jahr 2015 wieder an der Spitze der MPU-Prüflinge. Alkohol ist das bestimmende Thema wenn es um die MPU geht. Doch vor allem der Drogenkonsum ist ein viel schwerwiegender Faktor beim sicheren Fahren im Straßenverkehr. Besonders die Einnahme von harten Drogen und das anschließende Autofahren ist ein sehr hartes Vergehen und kann Menschenleben gefährden. Doch auch schon die Einnahme von leichteren Drogen wie Cannabis kann zu ungewollt schweren Unfällen führen. Eine MPU wegen Drogenkonsums unterliegt deshalb auch etwas anderen Richtlinien als die Alkohol-MPU.

MPU wegen Drogen

Die Drogen MPU gleicht der Alkohol-MPU, aber sie unterliegt einigen Besonderheiten. Die Drogen werden unterteilt in weiche Drogen (Cannabis) und harte Drogen (Kokain, Heroin, Ecstacy, LSD..). Der alleinige Besitz von Drogen reicht noch nicht aus, damit eine MPU angeordnet werden darf. Die Führerscheinbehörde benötigt verwertbare Beweise, dass der Fahrer auch wirklich Drogen konsumiert hat. Um dies festzustellen werden Blutabnahmen und Drogenscreenings am Tag des Delikts eingesetzt. Auch persönliche Aussagen des Fahrers, in denen er den Drogenkonsum gesteht, können als Beweismittel herangezogen werden. Sollten solche Befunde nicht vorliegen, dann dürfte sogar bei schweren Drogen keine MPU angeordnet werden. Kurioserweise gibt es in Deutschland keinen Grenzwert für den Konsum von Cannabis. Daraus entsteht besonders bei leichten Drogen eine seltsame Grauzone, da der Konsum in Deutschland in der Regel nicht verfolgt wird.

Keine geregelten Grenzen beim Drogenkonsum

Der Blutalkoholwert kann im Gegensatz zum Drogenwert sehr leicht festgestellt werden. Wenn der Wert über 1,1 Promille, oder in manchen Bundesländern über 1,6 Promille liegt, wird eine MPU angeordnet. Von solchen festgelegten Grenzen kann z.B. ein Cannabis-Konsument nicht profitieren. Bei ihm wird der THC-Wert und Spuren von langlebigeren Abbauprodukten gemessen. Aus diesen Ergebnissen werden von den Behörden dann Schlüsse gezogen und die Betroffen als regelmäßige Konsumenten eingestuft. Die Kombination dieser Werte spielt also eine große Rolle für die Anordnung der MPU und für den Rahmen der MPU selbst.

Bestehen der MPU wegen Cannabiskonsum

Zuerst sollte der Betroffene in jedem Fall seine Führerscheinakte einsehen. Falls darin steht, dass der Verkehrssünder während der Kontrolle etwas Ungünstiges ausgesagt hat, dann sollte man auch dazu stehen. Die Behörden teilen die Betroffenen in unterschiedliche Kategorien ein. Es gibt den Probierkonsum (einmaliger Konsum), den Experimentierkonsum, den gelegentlichen Konsum, den regelmäßigen Konsum und die Abhängigkeit (Sucht). Wenn der Verkehrssünder die MPU wegen Cannabis bestehen will, dann darf er dem Gutachter nichts erzählen, was nicht den Messwerten entspricht. Ein Beispiel wäre die Angabe für Probierkonsum, wenn der Wert aber einen deutlich höheren Konsum anzeigt. Der Gutachter wird den Betroffenen dann als unglaubwürdig einsttufen, und das negative MPU-Gutachten ist schon sicher. Vor allem sollte man in Bezug auf Cannabis auch Begriffe wie Sucht oder Abhängigkeit vermeiden. Man sollte immer versuchen einen höheren Konsum als Missbrauch zu bezeichnen. Denn bei der Diagnose Sucht, muss ein zwölfmonatiger Abstinenznachweis vorgelegt werden, bei Missbrauch dauert dieser nur 6 Monate. Auch sollte man immer davon absehen ein “Werkzeug”, also eine Wasserpfeife oder eine Bong zu erwähnen. Ein harmloser Konsument würde solche Hilfsmittel nicht benutzen.

Bestehen der MPU wegen harten Drogen

Selbst wenn der Betroffene wegen hartem Dorgenkonsums zu einer MPU muss, ist ein positives Gutachten nicht unmöglich. Jedoch wird in jedem Fall eine zwölfmonatige Abstinenz angeordnet. Vielleicht muss derjenige auch zu einer Entziehungskur. Pauschale Tipps zum Bestehen der MPU ist bei hartem Drogenmissbrauch sehr schwierig. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Wie auch beim Cannabis-Konsum sollte man sich vor Worten wie Sucht und Abhängigkeit fernhalten, obwohl der Gutachter den Betroffenen immer in diese Kategorien einteilen wird. Auch die persönlichen Aussagen am Tag des Delikt sollte man nicht verneinen.

Führerschein kann auch ohne Fahren unter Drogeneinfluss abgenommen werden

Die Fahrerlaubnis wird aber nicht nur entzogen, wenn der Fahrer auf frischer Tat ertappt wird. Auch wegen eines laufenden Verfahrens oder einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes kann der Führerschein entzogen werden. Oft wird hierbei zunächst eine ärztliche Untersuchung angeordnet, um zu klären ob eine Abhängigkeit, sowie ein aktueller Konsum vorliegt. Doch auch bei früherem regelmäßigen Konsum von Drogen kann eine MPU gefordert werden. Dies wird getan, um die Rückfallgefahr einzudämmen.

MPU-Vorbereitung und Drogenberatung sind Pflicht

Auf alle Fälle sollte man sich vor der MPU professionell beraten lassen und Kurse zur MPU-Vorbereitung auf die Drogen-MPU besuchen. Ohne fachkundige Hilfe wird das Bestehen der Dorgen-MPU sehr schwer werden und eine weitere lange Wartezeit nach einem negativem Gutachten mit sich bringen.